Ministerielles Sommerlochintermezzo zur Online-Durchsuchung
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Schäubles Sprecherin Gabriele Hermani stellte am Freitag in Berlin klar, dass es "kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung geben" werde (...) Hermani hingegen betonte: "Wir sind in der Ressortabstimmung mit dem BKA-Gesetz – und mit der Online-Durchsuchung". Damit dürfte der seit Wochen andauernde Streit zwischen den Ministerien weitergehen.
Quelle
Zum Sommerloch Zypries-Interview der Berliner Zeitung, nach dem laut Zypries Schäuble betreffs Online-Durchsuchung aufgegeben habe – was dieser, wenn überhaupt, eh nur vorübergehend machen würde, um sie dann in einem zweiten Schritt bzw. mit einer zweiten Salami-Scheibe nachzuschieben.Quelle
Dem inhaltsleeren Geplänkel stelle ich mal einen Ausschnitt aus dem – auf den ersten Blick auch ansonsten lesenswerten – Vortrag Datenschutzrechtliche Schranken bei der Terrorismusbekämpfung des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten Ronellenfitsch vom 05/06.07.2007 zur Seite:
Auf dem diesjährigen Hessischen Forum Datenschutz im Juni habe ich die Online Durchsuchung als datenschutzrechtliche Sauerei bezeichnet. Das war weniger verfassungsrechtlich gemeint als informationspolitisch. Auch von staatlicher Seite werden den Verbrauchern alle Arten technischer Geräte zu elektronischen Kommunikation schmackhaft gemacht und empfohlen, alles zu tun, um die Sicherheit des Kommunikationsvorgangs zu gewährleisten. Und dann dringt der Staat wie ein Einbrecher in den Kommunikationsvorgang ein, ohne dass die Betroffenen dies überhaupt bemerken. Er schreckt dabei nicht einmal davor zurück, den Telekommunikationsvorgang lückenlos zu erfassen. Gegenstand der Online Durchsuchung sollen "informationstechnische Systeme" sein. Auch wenn die Begründung zum Verfassungsschutzgesetz [Anm.: des Landes Nordrhein-Westfalen] nur auf den Internetbezug abstellt, werden jegliche elektronische Systeme erfasst, mit denen Informationen verarbeitet werden. Dazu gehören Großrechner, PC, Notebooks, Kleinstrechner, ferner Digitaltelefone, digitale Anrufbeantworter, Mobiltelefone, digitale Videorecorder, elektronische Sensoren (digitale Kamerasysteme, Mikrofone, Messfühler ), Funkmikrofone, Systeme zur Ortsfeststellung, Navigationseinrichtungen), smart Chips, RFID -Chips u. dgl. Kurz: Der Gegenstand der Online Durchsuchungen ist nicht präzisiert und damit uferlos. Auch die Mittel der Zugriffe sind nicht begrenzt. Nicht einmal durch Abschalten der Geräte kann man sich schützen, weil vielfach eine Fernaktivierung der Programme (z.B. Anschalten von Mikrofon und Kamera) durch die Überwachungsorgane möglich ist. Ob dies verhältnismäßig ist, darf bezweifelt werden.
Am 10. Oktober 2007 wird das Bundesverfassungsgericht laut seiner heutigen Pressemitteilung über "die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Linkspartei.PDS und dreier Rechtsanwälte gegen die
"Online-Durchsuchung" im Verfassungsschutzgesetz NRW" verhandeln. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können nach Anmeldung an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Freitag, 27. Juli 2007 um 10:05

