GI-Memorandum zur Identifizierung und Überwachung von Bürgern
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Das Memorandum zur Identifizierung und Überwachung von Bürgern – sowie der Beobachtung und Auswertung der Kommunikation, des Verhaltens, der Persönlichkeit und körperlicher Merkmale der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) fasst nicht nur richtig und umfassend die Entwicklungen und Potentiale aller aktuellen Überwachungs- und Kontrolltechniken, die sowohl in geschäftlichen als auch staatlichen Bereichen statffindende Ausweitung der Datenferfassung, -speicherung und -verknüpfung und die gesamten damit verbundenen Risiken für die Gesellschaft, Datensicherheit oder Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zusammen, sondern führt auch die nötigen Bedingungen auf, die erfüllt sein müssen, bevor es zum Einsatz von Informationstechnik und der damit verbundenen Datensammelei – gerade hinsichtlich der einzuschränkenden Anwendung für Überwachungs- und Identifizierungszwecke – seitens Behörden und Unternehmen kommt.
Verbunden mit der Aufforderung des "Innehaltens" stellt die GI folgende Forderungen an Politik, Wirtschaft und Behörden:
Oft gehörte und gelesene Forderungen und Analysen, aber da es 5 nach 12 ist, umso wichtiger, sie immer wieder zu erheben und die "Entscheidungsträger" damit zu konfrontieren.
Verbunden mit der Aufforderung des "Innehaltens" stellt die GI folgende Forderungen an Politik, Wirtschaft und Behörden:
- Information und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zu den technischen Überwachungsmöglichkeiten von Kommunikation und Nutzerverhalten verbunden mit Hinweisen, unter welchen Voraussetzungen Bürger sich der Überwachung entziehen können.
- Für jedermann leicht erkennbare Kennzeichnung der Überwachung im öffentlichen und privaten Raum.
- Weitgehende Vermeidung der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, mindestens aber Beschränkung auf konkrete, eng eingegrenzte Zwecke ("Prävention"). Dadurch lässt sich ein Missbrauch datenschutzrelevanter Informationen wirkungsvoll verhindern.
- Erstellung eines öffentlichen, entgeltfrei einsehbaren (Internet-) Registers aller zur Überwachung nutzbaren (unternehmenseigenen und behördlichen) Datensammlungen mit den Datenfeldern und einer Beschreibung der Inhalte sowie den vorgesehenen und möglichen Verwendungen durch die zuständigen Unternehmensleitungen bzw. Leiter der Bundes- oder Landesbehörden, damit sich Betroffene an sie wenden können.
- Abwägung des spezifischen Nutzens jedes einzelnen Überwachungsverfahrens sowohl mit den Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen als auch mit den entstehenden Kosten. Dies gilt für die Datensammlung und Zusammenführung bis hin zur Auswertung – bei öffentlichen Vorhaben bereits im Stadium der Gesetzeseinbringung in den Bundestag.
- Analyse, inwieweit die Rechte der Datenschutzbehörden zur effizienten Verhinderung von Missbräuchen verstärkt werden sollten.
- Einbau wirksamer und einfach nutzbarer Sicherheitsmechanismen gegen Identifizierung und Überwachung in alle zur Kommunikation nutzbaren Geräte; das Sicherheitsniveau ist von unabhängigen Stellen zu bewerten und diese Bewertung zu veröffentlichen.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 30. Juli 2007 um 15:00

