Und sie wollen noch mehr Daten: Das JStG 2008
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Morgen wird durch das Bundeskabinett das der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 beraten und wohl durchgewunken. Mit diesem Artikelgesetz wird die Rechtsgrundlage für eine alle Bundesbürger umfassende zentrale Steuer-Datenbank geschaffen, die zahlreiche Mißbrauchsgefahren eröffnet und Datenschutzrechtlich als höchst bedenklich einzustufen ist.
Unter Verwendung der bereits eingeführten Steueridentifikationsnummer (TIN) (§ 139b Abgabenordnung) sollen nunmehr zentral eine Vielzahl personenbezogener Daten erfaßt werden:
1. Identifikationsnummer
2. Geburtsdatum
3. rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft,
4. bei Verheirateten die Identifikationsnummer des Ehegatten und dessen rechtliche
Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft
5. Kinder und ihre Identifikationsnummer
6. Sterbetag
7. Familienstand und gewählte Steuerklassen (§ 38b) in Zahlen, Zahl der Lohnsteuerkarten und beantragte ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge (§ 39), Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§§ 39a, 39d), der Prozentsatz im Anteilsverfahren (§ 39e), der amtliche Gemeindeschlüssel der Wohnsitzgemeinde.
Die TIN wird zentral verwaltet, ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht. Die Kontrolle des Fiskus wird damit lückenlos, der gläserne Steuerbürger Realität.
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Unter Verwendung der bereits eingeführten Steueridentifikationsnummer (TIN) (§ 139b Abgabenordnung) sollen nunmehr zentral eine Vielzahl personenbezogener Daten erfaßt werden:
1. Identifikationsnummer
2. Geburtsdatum
3. rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft,
4. bei Verheirateten die Identifikationsnummer des Ehegatten und dessen rechtliche
Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft
5. Kinder und ihre Identifikationsnummer
6. Sterbetag
7. Familienstand und gewählte Steuerklassen (§ 38b) in Zahlen, Zahl der Lohnsteuerkarten und beantragte ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge (§ 39), Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§§ 39a, 39d), der Prozentsatz im Anteilsverfahren (§ 39e), der amtliche Gemeindeschlüssel der Wohnsitzgemeinde.
Die TIN wird zentral verwaltet, ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht. Die Kontrolle des Fiskus wird damit lückenlos, der gläserne Steuerbürger Realität.
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von Save-Privacy Blog - Sicherheit,
gepostet am Dienstag, 7. August 2007 um 8:21

