calendar
« Jul12345678910111213141516171819202122232425262728293031 Sep »

Kommentare zur Online-Durchsuchung

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Heribert Prantl kommentierte gestern in der Süddeutschen Zeitung: Wanze eins, Wanze zwei.

Das Wanzenspektakel damals dauerte über ein Jahrzehnt – vom Beginn der Debatte bis zur Grundgesetzänderung; der Lauschangriff war Hauptthema einer ganzen politischen Generation. Es taugte den Innenpolitikern der Union hervorragend dazu, den politischen Gegner zu drangsalieren. Zur Kriminalitätsbekämpfung taugte der Lauschangriff viel weniger, wie Regierungsvertreter viel später vor dem Bundesverfassungsgericht einräumen mussten. Die Lauschangriff-Kampagne war vor allem ein Propaganda-Instrument zur politischen Profilierung auf Kosten der Grundrechte.
[…]
Schäuble und Co. rechnen damit, dass das, was schon einmal politisch funktioniert hat, heute wieder funktioniert: Mit der Wanze zwei soll der politische Erfolg der Wanze eins wiederholt werden. Wie die windelweiche Reaktion einiger SPD-Politiker zeigt, ist das Kalkül nicht ganz unberechtigt. Trotzdem ist es falsch. Der Widerstand in der Bevölkerung gegen die Online-Wanze ist wesentlich größer, als er gegen die Wohnungs-Wanze gewesen ist. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, vielleicht sogar mehr als das Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit.

Christian Rath kommentiert die Debatte rund um die Online-Durchsuchung in der TAZ: Neue Tabus für Sicherheitsbehörden.

Um diesem Misstrauen gegen den Staat zu begegnen, sind neue Tabus für die Sicherheitsbehörden erforderlich. Die Politik muss zeigen, dass sie das Bedürfnis derjenigen ernst nimmt, die nicht nur einen relativen, sondern einen absoluten Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Hier müsste die SPD ansetzen, wenn sie in den Verhandlungen mit der Union nicht nur das Schlimmste verhüten, sondern eigene Akzente setzen will.

So wäre es naheliegend, das gesprochene Wort in der privaten Wohnung und das handschriftliche Tagebuch für absolut geschützt zu erklären. Beides betrifft althergebrachte und zutiefst persönliche Orte der Reflexion, die zugleich für die Kriminalitätsbekämpfung von verschwindend geringer Bedeutung sind. Der große Lauschangriff, also das Abhören der Wohnung mit Mikrofonen, hat trotz gewaltiger Versprechungen bei seiner Einführung 1998 kaum praktische Relevanz entwickelt. Auch das Tagebuch muss die Polizei nicht lesen. Es erstaunt, dass das Verfassungsgericht die Verwertung vor Gericht bisher zugelassen hat, wenn es um Aufzeichnungen über schwere Verbrechen geht.

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Freitag, 31. August 2007 um 14:27
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
  • Karlsruhe und die Online-Durchsuchung Karlsruhe und die Online-Durchsuchung Im bereits den ganzen Sommer andauernden politischen Gerangel um die Online-Durchsuchung hat sich nun auch
  • Online-Durchsuchung die Erste Online-Durchsuchung die Erste Heute fand die erste Runde der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungergericht statt, bei denen es um die
  • Kommentare Liebe Blog-Leser, solltet ihr euch wundern warum eure Kommentare nicht sofort erscheinen - alle Kommentare müssen moderiert werden… das ist
  • Buch zur Online-Durchsuchung Ich hab freundlicherweise das neue Buch “Die Online-Durchsuchung - Rechtliche Grundlagen, Technik, Medienecho” von Burkhard und Claudia Schröder zugeschickt bekommen.
  • Bundesverfassungsgericht erklärt Online-Durchsuchung für verfassungswidrig Bundesverfassungsgericht erklärt Online-Durchsuchung für verfassungswidrig Feb 27th, 2008 by Markus Pachali Das Bundesverfassungsgericht hat heute
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: