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Bundeswanzen für Österreich

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In Ergänzung zum Beitrag Die BMI Antworten zur "Online-Durchsuchung" an das BMJ, aus denen hervorgeht, dass trotz der Beteuerungen des Bundesinnenministeriums, bei der "Online-Durchsicht/Durchsuchung/Überwachung" handele es sich um etwas völlig anderes als die Telekommunikationsüberwachung, neben der Erfassung lokaler Dateien eigentlich die technologieneutrale Erfassung der Kommunikation – insbesondere vor Verschlüsselung des Kommunikationsinhalts – im Zentrum steht, ist die Sichtweise und Argumentation der österreichischen Justizministerin Maria Berger zur "Online-Durchsuchung Version Österreich" sehr aufschlußreich.

Im Artikel Justiz will Online-Fahndung regeln des Kurier geht es zwar auch um die rechtsstaatlichen Begrenzungen, mit denen man das Volk beruhigen und beschwichtigen will (Richtervorbehalt, konkreter Tatverdacht, Kontrolle durch "Rechtsschutzbeauftragten" des Innenministeriums), aber vor allem, warum Justizministerin Berger die "Online-Durchsuchung" (nach der Festnahme dreier Islamisten in Österreich!) für akzeptabel hält und was sie darunter versteht:
Justizministerin Berger betonte, dass schon jetzt eine Online-Fahndung im Rahmen des "Großen Lauschangriffs" möglich sei. Es wäre aber besser, diesen Bereich explizit zu regeln. Ob es dazu einer neuen gesetzlichen Regelung bedürfe, werde derzeit geprüft.

"Man kann den Standpunkt vertreten, dass das mit dem Großen Lauschangriff schon jetzt möglich ist", meinte Berger. Sie betonte aber, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden müssen und eine richterliche Genehmigung sowie die Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten (wie im Rahmen des "Großen Lauschangriffs") notwendig ist.

Es könnte die Überwachungsmöglichkeit, die jetzt zur Anwendung komme, ergänzt werden. Denn die neuen technischen Möglichkeiten mit dem Internet - "die Wanze ist nicht direkt im Computer, sondern im Trojaner" - unterscheiden sich in der rechtlichen Qualität nicht von dem, was bisher im Rahmen der Überwachung möglich sei.
Deutlicher kann man eigentlich nicht aus berufenen Politikermunde klarstellen, dass das Crawlen nach verdächtigen Daten eigentlich nur ein vorgeschobener Zweck oder allenfalls ein Nebenprodukt der "Online-Durchsuchung" sein soll, hinter der sich die in den PC vorgelagerte Kommunikationsüberwachung verbirgt. Dem eigentlichen Ziel von "Online-Durchsicht/Durchsuchung/Überwachung", um das sich deutsche Innen- und Justizpolitiker herumwinden.

Was die Bindung an konkrete Tatverdachtsmomente und die Aussicht auf quantitave Begrenzung des Einsatzes angeht, ist wiederum die Reaktion des österreichen Innenministers Platter auf Burgers Haltung, die dieser freudig begrüßte, im Kurier Artikel PC-Spionage nur mit Auflagen sehr erhellend:
Platter ist angetan. "Ich begrüße, dass Berger auf meinen Vorschlag reagiert hat, dass aufgrund des jetzigen Vorfalls die Erkenntnis vorhanden ist, dass die Online-Fahndung notwendig ist", sagt er dem KURIER. Auch er ist für "eine klare gesetzliche Regelung", ebenso für den richterlichen Sanktus und einen kontrollierenden Rechtsschutzbeauftragten. Über die dritte Bedingung (nur bei konkretem Tatverdacht) will Platter "mit Berger noch reden. Es darf keine zu starke Einschränkung geben."
In Deutschland steht derweil der Stammtischmichel weiter stramm zur "Online-Durchsuchung", wenn man dem heutigen ZDF-Politbarometer Glauben schenken darf:
ZDF-Politbarometer Grafik

Quelle: ZDF
Dazu bedarf es nur drei verhafteter Islamisten, obwohl dabei die "Online-Durchsuchung" keine Rolle spielte.
von rabenhorst - Owl, gepostet am Freitag, 14. September 2007 um 21:27
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