Die tollen Vorschläge des Richterbundvorsitzenden zur “Online-Durchsuchung”
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Die Forderungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Christoph Frank, der zugleich Oberstaatsanwalt in Freiburg ist, also die Interessen der Sicherheitsbehörden im Hinterkopf berücksichtigt, zur angeblich möglichen Wahrung der rechtsstaatlichen Kontrolle, der gerichtsfesten Beweissicherung und des Schutzes des Kernbereichts der privaten Lebensgestaltung bei "Online-Durchsuchungen", die von der Netzeitung im Artikel Streit um Online-Durchsuchungen: Richter warnen vor unkontrolliertem Vorgehen wiedergegeben werden, kann man wohl nur als absurd bezeichnen. Die Netzeitung schreibt:
Das heißt, wir haben hier noch nicht mal den rechtsstaatsfeindlichen Vorschlag des "Richterbandes" vor uns, mit dem die exekutive Gewalt zuerst alles und pauschal abgreifen und absaugen kann und ein Richter nachträglich sichtet und aussiebt, was überhaupt grundrechtlich zulässig und deshalb Gerichtsverfahren zuzuleiten möglich wäre, sondern ein "Richterband", dessen Inhalte Staatsanwälte und Polizisten in gemütlicher Runde vorab sichten und natürlich manipulieren oder "ableiten" können, bevor der Ermittlungsrichter "Kontrolle" ausübt.
Nach dieser Absurdität wundert es nicht, dass Frank im Fortgang seiner Überlegungen als "Rechtsexperte" weniger die Qualität des Grundrechtseingriffs in den Mittelpunkt stellt, sondern mit den Behauptungen der Innenpolitiker und des BKA-Präsidenten Ziercke hantiert, die mal 1% der Betroffenen oder 10 bis 15 Fälle pro Jahr zur Relativierung des Grundrechtseingriffs durch die heimliche Online-Überwachung der internetbasierten Telekommunikation anführen.
Das er mit seinem Ruf nach mehr erfahrenen "Spezialrichtern" für die Online-Überwachung als Lobbyist des Richterbundes die Gunst der Stunde nutzt und die Intessen seines Berufsstandes vertritt, kann man sogar nachvollziehen und sogar begrüßen, weil der Ruf darauf verweist, dass mit jeder neuen Überwachungsmaßnahme auch ein Anwachsen des gesamten Straf-, Überwachungs- und Justizapparates verbunden ist, dem ein Dahinkümmern des Personals auf der Datenschutzseite gegenübersteht.
Nach den Ergebnissen der Untersuchungen zur Effizienz und Wirklichkeit der richterlichen Kontrolle bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen für mich ein weiteres Indiz, dass es mit deutschen Richtern und dem Richtervorbehalt weit weniger her ist, als sich viele wünschen oder erhoffen.
Überlegungen, ein Richter könnte zum Schutz der Privatsphäre die von der Festplatte eines Verdächtigen heruntergeladenen Daten vorab sichten, bezeichnete Frank als unrealistisch: "Das kann ein Richter bei den vorhandenen Strukturen der Justiz nicht leisten", sagte er in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Das Datenmaterial müsse zuvor von Polizei und Staatsanwaltschaft technisch und inhaltlich aufbereitet werden, weil der auf die rechtsstaatliche Kontrolle beschränkte Richter, der nicht in die Ermittlungen einbezogen sei, die Relevanz der Informationen sonst nicht ermessen könne.
Das heißt übersetzt, Herr Frank fordert allen Ernstes, dass genau der Personenkreis, die exekutive Gewalt, über den der "Überwachungsrichter" die Kontrolle ausüben soll, technisch und inhaltlich vorab auswählt und entscheidet, was der kontrollierende Richter überhaupt zur Entscheidungsfindung zu sehen bekommt?Das Datenmaterial müsse zuvor von Polizei und Staatsanwaltschaft technisch und inhaltlich aufbereitet werden, weil der auf die rechtsstaatliche Kontrolle beschränkte Richter, der nicht in die Ermittlungen einbezogen sei, die Relevanz der Informationen sonst nicht ermessen könne.
Das heißt, wir haben hier noch nicht mal den rechtsstaatsfeindlichen Vorschlag des "Richterbandes" vor uns, mit dem die exekutive Gewalt zuerst alles und pauschal abgreifen und absaugen kann und ein Richter nachträglich sichtet und aussiebt, was überhaupt grundrechtlich zulässig und deshalb Gerichtsverfahren zuzuleiten möglich wäre, sondern ein "Richterband", dessen Inhalte Staatsanwälte und Polizisten in gemütlicher Runde vorab sichten und natürlich manipulieren oder "ableiten" können, bevor der Ermittlungsrichter "Kontrolle" ausübt.
Nach dieser Absurdität wundert es nicht, dass Frank im Fortgang seiner Überlegungen als "Rechtsexperte" weniger die Qualität des Grundrechtseingriffs in den Mittelpunkt stellt, sondern mit den Behauptungen der Innenpolitiker und des BKA-Präsidenten Ziercke hantiert, die mal 1% der Betroffenen oder 10 bis 15 Fälle pro Jahr zur Relativierung des Grundrechtseingriffs durch die heimliche Online-Überwachung der internetbasierten Telekommunikation anführen.
Das er mit seinem Ruf nach mehr erfahrenen "Spezialrichtern" für die Online-Überwachung als Lobbyist des Richterbundes die Gunst der Stunde nutzt und die Intessen seines Berufsstandes vertritt, kann man sogar nachvollziehen und sogar begrüßen, weil der Ruf darauf verweist, dass mit jeder neuen Überwachungsmaßnahme auch ein Anwachsen des gesamten Straf-, Überwachungs- und Justizapparates verbunden ist, dem ein Dahinkümmern des Personals auf der Datenschutzseite gegenübersteht.
Nach den Ergebnissen der Untersuchungen zur Effizienz und Wirklichkeit der richterlichen Kontrolle bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen für mich ein weiteres Indiz, dass es mit deutschen Richtern und dem Richtervorbehalt weit weniger her ist, als sich viele wünschen oder erhoffen.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Sonntag, 16. September 2007 um 11:13

