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Strafanzeige wegen Stasi 2.0-Schäublone in Bayern

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Der Münchener Informatikstudent Thomas Kittel wurde bei einer Polizeikontrolle in Schwabing angehalten, sein Auto durchsucht und er wurde mit auf die Polizeistation genommen. Grund war eine “Stasi 2.0-Schäublone” auf seinem Auto. Darüber berichtet Jetzt.de: Schäublone auf dem Auto - Thomas im Visier der bayerischen Polizei.

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Auch Thomas Kittel hatte sich die Schäublone ausgedruckt – „aus stillem Protest“, wie er sagt. Seit April 2007, als er das Bild in sein Auto klebte, hatte er nie Probleme. Er war wohl, wie man sagt, zur falschen Zeit am falschen Ort. Das Schäublekonterfei weckt das Interesse der Polizisten, vier Beamte im Ganzen. Es ging ihnen „um den Anfangsverdacht auf Beleidigung“, wie Markus Dengler, Mitarbeiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums, erklärt. Durch einen Anruf beim diensthabenden Staatsanwalt versicherten sich die Polizisten, dass dieser Tatbestand zumindest der Überprüfung bedürfe, es wird Anzeige erstattet, Kittels Bild beschlagnahmt. Einen Beleg erhält er nicht. Er muss mit auf die Wache. Für Thomas Kittel bedeutete dies drei Stunden Wartezeit. „Im Nachhinein finde ich das fast lustig, zum Glück hatte ich was zu lesen dabei“, sagt er nun. Eine Gelassenheit, die erstaunt, denn mittlerweile harrt die Anzeige, wie Polizeisprecher Markus Dengler bestätigt, bei der Münchner Staatsanwaltschaft ihrer Bearbeitung. Ob es zu einer weiteren Verfolgung oder gar einem Prozess kommt, ist derzeit noch unklar. Der stille Protest an der Fensterscheibe, in seiner öffentlichen Wirkung ist er nicht vom Protest im Internet zu unterscheiden. Damit könnte die Anzeige gegen Thomas Kittel zu einem Fall werden, der Tausende von Webseitenbetreibern zu potentiellen Straftätern werden lässt.

Mehr dazu gibt es auch bei Dataloo: Die Schäublone und die Meinungsfreiheit.

Auf der AK-Vorrat-Mailingliste wird gerade darauf hingewiesen:

Nach §194 StGB wird Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt, also nur, wenn Schäuble Strafanzeige erstattet. Die Verfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft darf daher kein Ermittlungsverfahren einleiten. Beleidigung ist kein Offizialdelikt.

Vielleicht sollte man darauf mal die Polizei hinweisen…

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Dienstag, 18. September 2007 um 12:04
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