Österreichische Einigkeit über Online-Durchsuchung
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In Deutschland werden zur "Online-Durchsuchung" noch Scharmützel zwischen den Großkoalitionären ausgetauscht, technische und rechtliche Expertisen ausgewertet und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur "Online-Durchsuchung" im Landesverfassungschutzgesetz von NRW ängstlich abgewartet. In Österreich ist das anders.
Schon vorigen Monat signalisierten die österreichische Justizministerin Maria Berger von der SPÖ und Innenminister Platter, dass man gewillt sei, für die "Online-Durchsuchung" auf Schmusekurs zu gehen. Über das Resultat der Kooperation des Paares berichtet die Presse im Artikel Koalition einig: Online-Durchsuchung kommt im Herbst 2008. Demnach haben sich beide auf die Einführung der "Online-Durchsuchung" bis spätestens Herbst 2008 geeinigt. Und anscheinend läuft in Österreich die politische Entscheidungsfindung anders herum, denn wie es im Artikel heißt: "Zuerst soll allerdings eine Expertengruppe alle technischen und gesetzlichen Details klären". Aber Hautptsache, Justizministerin Berger glaubt, bei der "Online-Durchsuchung" werde es sich schon um eine sinnvolle Maßnahme handeln.
Die beiden Sicherheitspolitiker vergaßen auch nicht, den massiven Grundrechtseingriff mit dem üblichen Getöse und Gerede über den rechtsstaatlichen Rahmen zu begleiten: So werde natürlich die "Online-Durchsuchung" nur bei konkretem Verdacht der Unterstützung oder geplanten Durchführung schwerer und terroristischer Verbrechen eingesetzt, nur im Einzelfall mit Richtervorbehalt und Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten des Bundesinnenministeriums.
Fast könnte man meinen, die Innen- und Justizminister Deutschlands, Österreich und der Schweiz hätten sich bei ihren informellen Treffen auf ein arbeitsteiliges Vorgehen geeinigt: Einer übernimmt die frühzeitige gesetzliche Verankerung, auf die die anderen als Druckmittel in der öffentlichen Debatte verweisen können und drei Behörden testen technisch aus, was geht.
Schon vorigen Monat signalisierten die österreichische Justizministerin Maria Berger von der SPÖ und Innenminister Platter, dass man gewillt sei, für die "Online-Durchsuchung" auf Schmusekurs zu gehen. Über das Resultat der Kooperation des Paares berichtet die Presse im Artikel Koalition einig: Online-Durchsuchung kommt im Herbst 2008. Demnach haben sich beide auf die Einführung der "Online-Durchsuchung" bis spätestens Herbst 2008 geeinigt. Und anscheinend läuft in Österreich die politische Entscheidungsfindung anders herum, denn wie es im Artikel heißt: "Zuerst soll allerdings eine Expertengruppe alle technischen und gesetzlichen Details klären". Aber Hautptsache, Justizministerin Berger glaubt, bei der "Online-Durchsuchung" werde es sich schon um eine sinnvolle Maßnahme handeln.
Die beiden Sicherheitspolitiker vergaßen auch nicht, den massiven Grundrechtseingriff mit dem üblichen Getöse und Gerede über den rechtsstaatlichen Rahmen zu begleiten: So werde natürlich die "Online-Durchsuchung" nur bei konkretem Verdacht der Unterstützung oder geplanten Durchführung schwerer und terroristischer Verbrechen eingesetzt, nur im Einzelfall mit Richtervorbehalt und Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten des Bundesinnenministeriums.
Fast könnte man meinen, die Innen- und Justizminister Deutschlands, Österreich und der Schweiz hätten sich bei ihren informellen Treffen auf ein arbeitsteiliges Vorgehen geeinigt: Einer übernimmt die frühzeitige gesetzliche Verankerung, auf die die anderen als Druckmittel in der öffentlichen Debatte verweisen können und drei Behörden testen technisch aus, was geht.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 17. Oktober 2007 um 8:26

