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Wider die Stift-Wahlcomputermaschinen

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Gemäß der Aufdeckung einer Manipulationsmöglichkeit des Hamburger Wahlstifts durch den CCC, der nur ein akzeptanzfördernde Abart der Wahlcomputermaschinen darstellt, müssten die Wahlmotivationsplakate, mit denen die Hamburger Bürgerschaft die Hamburger zur Zeit auf www.24-Februar.de und in Hamburg auf die Wahl im Februar heißmacht, eigentlich so aussehen:
Wahlplakat - verändert

Original.
Denn wenn die Hamburger Bürgerschaft nicht zur Rücknahme der Stift-Wahlcomputermaschine bewogen werden kann, ist die ungültige Abgabe der digitalen Stimmen bzw. der Stimmezettel-Simualtionen in Papierform die einzige Möglichkeit, seinen Protest gegen diese Form der Wahl zählbar und damit deutlich zu machen. Am besten durch mehr digitale Kreuze als nötig, denn mit leer abgegebenen Stiften und Wahlzetteln ließe sich theoretisch ebenfalls Schindluder treiben. Ungültige Stimmen werden nämlich nicht wie in der Mitteilung des CCC einfach "aussortiert", sondern tauchen in amtlichen und veröffentlichten Wahlstatistiken auf.

Das der Wahlstift einmal wie die NEDAP Wahlmschinen eingestampft werden, wird wohl etwas dauern, weil der Hamburger Senat bereits 2006 5 Millionen Euro für den Wahlstift lockergemacht und 12000 der Stifte bestellt hat. Und das gleiche Spiel des BSI und der Physikalisch Technischen Bundesanstalt mit Unbedenklichkeits- und Sicherheitsversprechungen für Wahlcomputermaschinen hat auch für den Wahlstift bereits eingesetzt. Zur Bekräftigung schob man eine ausgewählte Schar von Hamburgern vor, die probehalber am Wahlstift schnuppern durften, um passende Akzeptanzzahlen zu liefern. Die beruhen mehr darauf, dass man den Wählern mit Stift und "Papierstimmzettel" das bekannte "Wahlgefühl" vermittelt und den meisten Wählern nicht klar sein dürfte, welche Manipulationsgefahren und Beschädigungen des freien und geheimen Wahlgrundrechts von Wahlcomputermaschinen ausgehen. Die werden laut der Mitteilung des CCC von den Pushern des Wahlstifts geflissentlich im vorhinein verbal ausgeräumt oder besser: ignoriert.

Und im Hintergrund lauert dann noch der elektronische Personalausweis, den man nach Aussage von Politikern auch bei der elektronischen Registrierung des Wählers im Wählerverzeichnis heranziehen will. Elektronische Registrierung des Wählers und elektronische Registrierung seiner Stimme – zwei Verfahren, die man technisch eine unheilvolle Verknüpfung eingehen lassen könnte, um das "geheim" im Wahlrecht auszuhebeln.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Freitag, 26. Oktober 2007 um 7:28
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