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Geigers “Bürgeranwalt” für die Überwachung

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Nachdem der Ex-Chef des BND Hansjörg Geiger bereits Mitte September 2007 mit seiner Idee des "Bürgerwanwalts" zur Vetretung von Bürgern, die von staatlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen sind, im Artikel Ein heimlicher Anwalt für die Bürger der Süddeutschen Zeitung auftauchte, durfte Geiger seine Idee der Öffentlichkeit noch einmal über den Beitrag "Bürgeranwalt" soll Überwachung kontrollieren des Südwestrundfunks verkünden.

Die Idee hört sich erst einmal positiv an: Der die Überwachungsmaßnahme anordnende Ermittlungsrichter– ob Lauschangriff im Wohnbereich, Telekommunikationsüberwachung und demnächst vielleicht "Online-Durchsuchung" und Auswertung von Verbindungs- und Aufenthaltsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung – bestellt einen für den Überwachten "unsichtbaren Pflichtverteidiger". Der Anwalt tritt gegenüber dem Ermittlungsrichter und den Behörden, die die Überwachungsmaßnahme durchführen, als Stellvertreter der überwachten Person auf. In ihrem Interesse soll er, so Geiger, die Rechte des Betroffenen wahrnehmen, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und ihrer Durchführung überprüfen, den Ermittlungsrichter kontrollieren und so einen "Ausgleich" zwischen immer intensiveren und breiter gestreuten Eingriffsbefugnissen und den Grund- und Freiheitsrechten des Betroffenen herstellen.

Obwohl Geiger mittlerweile Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt für Datenschutz und Europarecht ist und – jetzt – "eine ständige Ausweitung bestehender Befugnisse bei Überwachungsmaßnahmenum befürchtet", riecht seine Idee verdächtig nach Abwandlung der "Richterband" Idee, die Sicherheitspolitiker, Juristen und Vetreter der Sicherheitsbehörden propagieren, um die technische und praktische Möglichkeit des uneingeschränkten Abhörens trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu retten.

Dazu hieß es im Artikel der Süddeutschen: "Die Überprüfung würde sich nicht nur auf deren Rechtmäßigkeit beschränken. Er hätte gegebenenfalls auch dafür Sorge zu tragen, dass die erhobenen Daten, die den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, sofort gelöscht werden."

Die "erhobenen" Daten sind dabei wichtig, denn im Kern bedeutet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass solche Daten bzw. Inhalte überhaupt nicht zu erheben sind, sondern – wie zum Beispiel beim Großen Lauschangriff – sofort abzuschalten ist.

Ob "Richterband" oder "Bürgeranwalt", beide würden die sofortige Einstellung oder Unterbrechung einer Überwachungsmaßnahme eben nicht vorsehen, sondern den Bereich einer nachgelagerte Kontrolle schaffen. In dem sortieren und kontrollieren Richter oder Anwalt nachträglich, was nicht abgehört oder "onlinedurchsucht" werden darf – nachdem erst einmal Daten und Inhalte in die Hände der abhörenden Sicherheitsbehörden gelangt sind. Zu deren Kontrollierbarkeit braucht man angesichts ihrer gewachsenen Spielräume und Skandale nichts weiter zu bemerken.

Der Bürgeranwalt soll die Rechte von Betroffenen schützen, wird aber dann wirksam, nachdem rechtlich und politisch das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, denn dem Bürgeranwalt geht eine immer weiter fortschreitende Einschränkung von Grundrechten und Entfernung verfassungsrechtlicher Grenzen voran. Die kann auch ein "Bürgeranwalt" nicht ausgleichen, die können nur politisch verhindert werden, bevor sich überhaupt die Frage eines "Bürgeranwalts stellt. Aber das ist nicht Geigers Thema.

Nicht nur der Umstand, dass "Bürgeranwälte" dazu angelegt sind, Vorratsdatenspeicherung und "Online-Durchsuchung" zu stützen und den praktischen Kernbereichsschutz zu schwächen, wirft Fragen auf.

So soll der "Bürgeranwalt" unabhängig sein, aber gleichzeitig von dem Gericht ernannt werden, in dessen Sphäre die Überwachungsmaßnahme angeordnet wird. Übrigens von Richtern, die es mitunter nicht so genau mit Benachrichtigungspflichten oder der genauen Überprüfung und Begründung von Überwachungsanträgen nehmen, wie Untersuchungen des Max-Planck-Instituts belegen. Unter Unabhängigkeit kann man auch etwas anderes verstehen.

Viel besser wäre – wenn man überhaupt das Konstrukt "Bürgeranwalt" in Erwägung ziehen will – solch eine Kontrollfunktion bei unabhängigen Datenschutzbehörden und dort angestellten Fachjuristen aufgehoben. Aber deren Unabhängigkeit verweigern sich Regierungen und Ministerien in Deutschland, weshalb sich die Bundesregierung auch Händel mit der EU-Kommission einfängt. Beim aktuellen und prognostizierten Anstieg der Nutzung neuer Überwachungsbefugnisse und -methoden käme die notwendig werdende personelle und finanzielle Austockung unabhängiger Datenschutzbehörden hinzu, um kompetent und ausreichend die Aufgaben eines "Bürgeranwalts" bewältigen zu können. Leider gilt der Spruch "Die öffentlichen Kassen sind leer" auch und gerade für unsere Datenschutzbehörden und -beauftragten, worauf sie in der Vergangeheit oft genug aufmerksam gemacht haben. Aber auch das ist nicht Geigers Thema.

Da wir von Kompetenz sprechen: Angesichts der Komplexität und technischer Spezialitäten, aber auch angesichts von Dienstherren der Justiz- und Sicherheitsbehörden, die bestätigen, dass sie von technischen Überwachungsmachwerken wie der Online-Durchsuchug keine Ahnung haben, geschweige davon, was ein Webbrowser ist, soll ein kleiner bestellter Jurist die Kompetenz aufbringen, um Verknüpfung und Speicherung von Daten in Datenbanken und Dateien, Überwachungsschnittstellen bei ITK-Providern und technische Vorgänge in mobilen und stationären Überwachungszentralen überblicken? Auch diese Frage stellt sich Geiger nicht.

Auf diese und die vorangehenden Fragen und Kritkpunkte kann man nur antworten: Ein faules Ei ist es, was uns Geiger mit seinem "Bürgeranwalt" präsentiert.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Freitag, 2. November 2007 um 16:32
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