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Staatlicher “Software Escrow”

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Da hatte wohl jemand eine kleine Kommunikationsguerilla-Aktion gestartet, auf die von der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) folgende Reaktion erfolgte:
Kein Zwang zur Softwarehinterlegung (Software-Escrow) bei öffentlichen Aufträgen!

In den letzten Tagen wurden von verschiedenen Stellen außerhalb der öffentlichen Hand Newsletter verbreitet, die zum Inhalt haben, dass Software-Anbieter, die künftig in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen wollen, ab sofort den lesbaren Quellcode der Software bei einem Treuhänder hinterlegen müssen. Zudem wird in diesen Artikeln verbreitet, dass der so genannte ?Software Escrow? ab sofort bindend für öffentliche Ausschreibungen sei, da die EVB-IT Musterverträge um diesen Passus erweitert worden seien.

Diese Aussagen sind falsch und entsprechen nicht den Tatsachen.
Wir bewegen uns zwar so langsam in Richtung Polizeistaat, es gab die Spekulationen über das Verbergen des Bundestrojaners in Programmen wie der Steuerapplikation ELSTER, es gibt den Hackerparagraphen und für Angriffe durch staatliche Sicherheitsbehörden wäre die Kenntnis aller Quellcodes hilfreich, aber noch gibt es, wie wir lesen können, weder ein Key Escrow für kryptografische Schlüssel noch ein "Software Escrow". Kann ja noch werden.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Freitag, 2. November 2007 um 15:24
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