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Zeitzeugenaussagen: Einwilligungserklärung nötig

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http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=lbm1.c.336164.de&template=allgemeintb13_lda

Brandenburg, Datenschutzbeauftragte, 13. TB 2004/05

"Das Verarbeiten von Zeitzeugenaussagen für noch nicht exakt umrissene zeitgeschichtliche Forschungsvorhaben bedarf der Einwilligung der befragten Person. In diesem Rahmen ist auch die Frage einer späteren, personenbezogenen Veröffentlichung zu klären."
von Archivalia : Rubrik:Datenschutz, gepostet am Freitag, 2. November 2007 um 20:49
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