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Mit schlechtem Beispiel voran gehen

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Nach einem Urteil des Amtsgericht Berlin-Mitte vom 27.03.2007 ist die Protokollierung von Logfiles durch Bundesbehörden untersagt. Die Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP zeigt, dass das noch immer nicht alle Bundesbehörden begriffen haben und weiterhin mit schlechtem Beispiel voran gehen. Das wird natürlich besonders dann interessant, wenn diese Logfiles nicht bloß zu statistischen Zwecken erhoben werden, sondern zu “Ermittlungen” herangezogen werden. So hat das BKA Besucher bestimmter Seiten des BKA-Webauftrittes, die das Thema “militante Gruppe” thematisierten, über die IP-Adressen identifiziert, um diese Personen anschließend zu überprüfen.

Liebe Journalisten, ist es nicht wunderbar, dass sich das BKA so persönlich um Eure Arbeit und die weitere interessierte Öffentlichkeit kümmert? Wäre es nicht eine schöne Geste, wenn ihr Euch dafür mal auf Titelseiten ausführlich bedankt?

Mehr dazu auf Zeit.de und bei daten-speicherung.de.

von Sabbeljan Jagdfieber, gepostet am Donnerstag, 8. November 2007 um 17:40
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