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Schützt der Bundesdatenschutzbeauftragte vor der Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens?

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E-Mail an den Bundesdatenschutzbeauftragten: Sehr geehrte Damen und Herren, laut Auskunft der Bundesregierung speichert das Bundeskriminalamt die IP-Adressen und weitere Daten der Besucher bestimmter öffentlicher Informationsseiten, etwa über terroristische Vereinigungen (dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/068/1606884.pdf). Als Rechtsgrundlage werden §§ 161, 163 StPO genannt. Ich habe bereits Zweifel, ob das BKA überhaupt zuständig ist, zum Zweck der Strafverfolgung Daten zu erheben. Jedenfalls gibt [...]
von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy, gepostet am Samstag, 10. November 2007 um 10:59
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