Die “freiwillige” DNA-Erfassung von Migranten in Deutschland
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Wahrend die Regierung in Frankreich wenigstens kritikwürdige Gesetze beschließt, auf deren Grundlage dann Familienangehörige von Migranten einreisen dürfen, wenn sie sich dem indirekten Druck beugen, an sich und ihren Familienangehörigen DNA-Tests durch Einwanderungsbehörden vornehmen zu lassen, geschieht das nach dem Artikel Ohne gesetzliche Grundlage - Ausländerbehördern fordern Gentests der Frankfurter Rundschau in Deutschland seit 1997 ohne ausreichende Gesetzesgrundlage.
Wohl mit dem Hinweis, dass Anträge schneller bearbeitet werden und auf eine pauschale "Mitwirkungspflicht" in den Ausländergesetzen haben sich dann dann jährlich Tausende von Migranten "freiwillig" zu entschließen, dass die deutschen Behörden Hand an ihre DNA legen.
In welcher Datenbank von welcher Behörde und wie lange die DNA-Testergebnisse gespeichert werden und welche Behörden zu welchem Zweck nachträglich darauf zugreifen können, sagt uns der Artikel nicht.
Wohl mit dem Hinweis, dass Anträge schneller bearbeitet werden und auf eine pauschale "Mitwirkungspflicht" in den Ausländergesetzen haben sich dann dann jährlich Tausende von Migranten "freiwillig" zu entschließen, dass die deutschen Behörden Hand an ihre DNA legen.
In welcher Datenbank von welcher Behörde und wie lange die DNA-Testergebnisse gespeichert werden und welche Behörden zu welchem Zweck nachträglich darauf zugreifen können, sagt uns der Artikel nicht.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 12. November 2007 um 10:56

