Österreichs Regierung werkelt weiter zur Vorratsdatenspeicherung
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Nachdem in Österreich in Sachen "Online-Durchsuchung" die Einigkeit und der Beschlusswille in der österreichischen Regierung deutlich wurde, bekommt auch die Vorratsdatenspeicherung wieder neuen Auftrieb.
Wie der Kurier im Artikel Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung? berichtet, treffen sich Infrastruktur-, Innen- und Justizministerium in traulicher Runde, um verstärkt zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich ans Werk zu gehen und offene Fragen zu klären.
Wie auch hier in Deutschland sind es vier Fragen, die im Mittelpunkt stehen: Wer soll das bezahlen? Welche Straftaten kann man unter die "schweren Delikte" der EU-Richtlinie in die nationale Strafprozessordnung packen, welche Behörden bzw. berechtigte Stellen bekommen daraufhin den Zugriff und wie lange soll's denn sein?
Das österreichische Gegenstück zu Schäuble, Innenminister Platter, will unbedingt ein Jahr Speicherung auf Vorrat, das "Infrastrukturministerium", dem Aufwand und Kosten der zu verpflichtenden Provider am Herzen liegen dürfte, "Geringstumsetzung", was sechs Monate Generalverdacht für Österreichs Internet- und Telekommunikationsnutzer bedeutet. Das deren Interesse am Schutz ihrer Grundrechte durch Justizministerin Maria Berger in den Verhandlungen wahrgenommen wird, ist mehr als zweifelhaft.
Wie der Kurier im Artikel Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung? berichtet, treffen sich Infrastruktur-, Innen- und Justizministerium in traulicher Runde, um verstärkt zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich ans Werk zu gehen und offene Fragen zu klären.
Wie auch hier in Deutschland sind es vier Fragen, die im Mittelpunkt stehen: Wer soll das bezahlen? Welche Straftaten kann man unter die "schweren Delikte" der EU-Richtlinie in die nationale Strafprozessordnung packen, welche Behörden bzw. berechtigte Stellen bekommen daraufhin den Zugriff und wie lange soll's denn sein?
Das österreichische Gegenstück zu Schäuble, Innenminister Platter, will unbedingt ein Jahr Speicherung auf Vorrat, das "Infrastrukturministerium", dem Aufwand und Kosten der zu verpflichtenden Provider am Herzen liegen dürfte, "Geringstumsetzung", was sechs Monate Generalverdacht für Österreichs Internet- und Telekommunikationsnutzer bedeutet. Das deren Interesse am Schutz ihrer Grundrechte durch Justizministerin Maria Berger in den Verhandlungen wahrgenommen wird, ist mehr als zweifelhaft.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Dienstag, 13. November 2007 um 9:27

