Ein deutscher Tor Router Admin und die deutsche Justiz
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Auf der Mailingliste "or-talk" der Anon-Plattform Tor wurde wieder ein Fall bekannt, der einen Tor Ausgangsrouter Betreiber aus Deutschland betrifft.
Gegen den Betreiber wurde zuerst wegen "Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß Paragrafen 263a, 269, 52 StGB" seitens lokaler Polizeibehörden ermittelt, anschließend ein gerichtlicher Strafbefehl erlassen und im September eine Gerichtsverhandlung durchgeführt, in dem das Gericht ihn zuerst wegen Beihilfe verurteilen wollte und schließlich das Verfahren nach § 153 StPO einstellte. Einen Freispruch gab es jedoch nicht.
Besonders interessant an diesem Fall sind die Argumente und Positionen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, während bei den anderen bekannt gewordenen Fällen die Unkenntnis über Tor und die Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden im Mittelpunkt standen. Die Zahl betroffener Betreiber von Tor Ausgangsroutern dürfte höher liegen, da nicht jeder Betreiber öffentlich berichtet, was ihm widerfahren ist. Es fällt jedoch auf, dass sich zumeist Betreiber aus Deutschland zu Wort melden.
Was Mirko Thiesen, der als Netzwerk-Administrator am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik beschäftigt ist und seit mehreren Jahren den Tor Ausgangsrouter "NetWorkXXIII" betreibt, als Tor Administrator mit deutschen Justizbehörden erlebt hat, schildert er am besten – wie ich finde – mit seinen eigenen Worten:
Mit dem neuerlichen Vorfall wurde auf der or-talk Mailingliste auch wieder stärker über eine Vereinigung aller deutschen Tor Router Betreiber diskutiert, die finanzielle Mittel sowie Rat und Tat für Auseinandersetzungen mit Ermittlungsbehörden bereitstellen will. In dieser Hinsicht, aber auch auf andere Anon-Plattformen bezogen, will sich vielleicht auch der German Privacy Foundation Verein engagieren, der sich gerade im Gründungsprozess befindet. Da die Diskussionsvorgänge in der Foundation noch nicht abgeschlossen sind, steht die genaue Ausrichtung noch aus.
Roger Dingledine, einer der Projektleiter des Tor Projekts wies darauf hin, dass es wichtig und nützlich sei, mehr Journalisten und Medienvertretern die Hintergründe des Tor Projekts zu erklären und wies in dem Zusammenhang auf die Erfolge hin, die man in den USA erzielt habe, die dann indirekt auch wieder den Betreibern der Tor Router zugute kommen.
Als Beispiel führte er eine nicht namentlich genannte größere Nachrichtenorganisation an, die Anfragen vom US-Außenministerium erhielt, wie sie an neue Informationen aus dem Innern eines Landes in Asien erhalten konnte, worauf das Presseorgan das Außenministerium auf die Nutzung von Tor hinwies. Nebenbei eine Anekdote, die wieder einmal aufzeigt, wie wichtig Anon-Plattformen – neben vielen Anwendungszwecken – für die Presse- und Meinungsfreiheit und die Umgehung staatlicher Zensurmaßnahmen sind.
Daneben sei weiterhin auch die Informierung und Aufklärung von Anwälten, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden und Richtern über Tor nötig, so Dingledine (wie ich hinzufügen will: auch der Politiker).
Zu diesem Zweck wird sich Dingledine nach dem kommenden 24C3 Kongress des Chaos Computer Clubs in der ersten Januarwoche nach dem Jahreswechsel weiter in Deutschland aufhalten und sich dann gerne mit den oben genannten Personenkreisen über Tor austauschen, wofür er noch Gsprächspartner sucht. In den USA habe er einige produktive Gespräche mit FBI Beamten geführt, ebenso mit Strafverfolgungsbehörden in Norwegen und mit einigen Leuten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), jedoch nicht mit Vertretern der "traditionellen Strafverfolgungsbehörden" in Deutschland.
Von anderer Seite hörte ich, dass ähnliche Anstrengungen in Deutschland selbst unternommen werden sollen, um deutsche Staatsschutzabteilungen über die Hintergründe und den Zweck von Tor aufzuklären.
Der Kampf um den Erhalt anonymer Infra- und Kommunikationstrukturen in Deutschland geht weiter, denn sollte sich die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen können und sich die präventive, verdachts- und anhaltslose Überwachung des Internets ausweiten, werden sie wichtiger denn je werden.
Gegen den Betreiber wurde zuerst wegen "Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß Paragrafen 263a, 269, 52 StGB" seitens lokaler Polizeibehörden ermittelt, anschließend ein gerichtlicher Strafbefehl erlassen und im September eine Gerichtsverhandlung durchgeführt, in dem das Gericht ihn zuerst wegen Beihilfe verurteilen wollte und schließlich das Verfahren nach § 153 StPO einstellte. Einen Freispruch gab es jedoch nicht.
Besonders interessant an diesem Fall sind die Argumente und Positionen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, während bei den anderen bekannt gewordenen Fällen die Unkenntnis über Tor und die Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden im Mittelpunkt standen. Die Zahl betroffener Betreiber von Tor Ausgangsroutern dürfte höher liegen, da nicht jeder Betreiber öffentlich berichtet, was ihm widerfahren ist. Es fällt jedoch auf, dass sich zumeist Betreiber aus Deutschland zu Wort melden.
Was Mirko Thiesen, der als Netzwerk-Administrator am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik beschäftigt ist und seit mehreren Jahren den Tor Ausgangsrouter "NetWorkXXIII" betreibt, als Tor Administrator mit deutschen Justizbehörden erlebt hat, schildert er am besten – wie ich finde – mit seinen eigenen Worten:
Seit mehreren Jahren betreibe ich, abgesehen von einer mehrmonatigen Unterbrechung in diesem Jahr aufgrund von wiederholten DDoS-Attacken, einen Knoten im Tor-Netzwerk (NetWorkXXIII).
Im Juni erhielt ich einen Brief der örtlichen Polizei, in dem man mir mitteilte, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten im Gange sei. Man gab mir als Beschuldigtem die Möglichkeit, mich dazu persönlich bei einem Gespräch in den Räumlichkeiten der Polizei zu äußern. Da ich mir nichts vorzuwerfen hatte, beschloss ich, diese Gelegenheit nicht wahrzunehmen – jemand so Redseliges wie ich würde sich sicher nur in (zusätzliche) Schwierigkeiten reden. Zudem war schon klar, dass ich zum fraglichen Termin gar nicht in meinem Wohnort sein würde.
Im September wurde mir per Postzustellungsurkunde ein Strafbefehl des örtlichen Amtsgerichts zugestellt. So erfuhr ich zum ersten Mal von den konkreten Vorwürfen, die man mir machte. Eine Richterin hatte mich für schuldig befunden, einen Gutschein über 51 EUR unter Angabe fremder Adressdaten bei amazon.de bestellt und mir diesen an eine eigens dafür bei Web.de eingerichtete Emaillenadresse geschickt lassen zu haben. Ich sollte eine Strafe in Höhe von 500 EUR zahlen.
Da ich den Gutschein nicht bestellt hatte, legte ich form- und fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein, was nach deutschem Recht zu einer Hauptverhandlung führte. Diese Hauptverhandlung fand am 15. November statt.
Der Strafbefehl listete vier Zeuginnen und Zeugen (die Person, deren Adressdaten verwendet worden waren, einen Polizeibeamten aus dem Nachbarort dieser Person, einen Polizeibeamten aus meinem Wohnort und eine Angestellte von amazon.de) auf, von denen allerdings niemand zur Hauptverhandlung geladen wurde. Ich war selbst mal Schöffe (allerdings in einem anderen Teil der Republik), und aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass es ein positives Zeichen ist, wenn zur Hauptverhandlung keine Zeuginnen und Zeugen geladen werden. Immerhin hat das Gericht dann ja neben der Akte nur die Aussage der/des Angeklagten, auf die es sich stützen kann.
Was soll ich sagen – erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Nach der obligatorischen Feststellung der Personalien sagte die Richterin sofort, dass sie überhaupt keine Zweifel habe, dass ich den Gutschein bestellt hätte. Ich erklärte daraufhin, was das Tor-Netzwerk ist und wie es funktioniert. Ihre Reaktion darauf war die Frage: "Ist das illegal?" Und spätestens ab da war mir klar, dass die Richterin nicht nur keine Ahnung von Technik hatte, sondern auch, dass sie mich für dumm hielt. Wenn es denn wirklich illegal wäre, würde ich das ihr gegenüber zugeben? Ich antwortete ihr, dass es nicht illegal sei, einen Tor-Knoten zu betreiben, da ich es sonst ja nicht tun würde.
Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin haben, denke ich, relativ schnell erkannt, dass ich wohl tatsächlich nicht der Besteller des Gutscheins war. Was dann aber folgte, ist beinahe schon absurd: Anstatt einfach zuzugeben, dass hier wohl ein Ermittlungsfehler vorliege (immerhin sind Staatsanwaltschaft und Polizei gehalten, alle Aspekte einer Straftat aufzuklären und nicht einfach irgendeiner Person, die vielleicht auf den ersten Blick schuldig sein könnte, den Prozess zu machen), fiel auf einmal der Begriff der "Beihilfe". Ich merkte an, dass (Computer-)Betrug doch ein Vorsatzdelikt sei – man könne niemanden fahrlässig betrügen. Daraufhin sagte die Richterin, dass man prüfen müsse, ob ich meinen Tor-Knoten nicht vielleicht gerade deshalb betreibe, um aktive Beihilfe zu solchen Betrugsdelikten zu leisten.
Mal ganz direkt gesagt: Eine solche geistige Tiefflugleistung habe ich selten in meinem Leben erlebt. Wer bitte würde wissentlich und vorsätzlich irgendwelchen wildfremden Leuten helfen, wen anders zu betrügen, ohne dadurch selbst den geringsten Vorteil zu haben – das Risiko eines Strafverfahrens jetzt mal nicht als Vorteil gezählt?
In der Hoffnung, ihr die Widersinnigkeit ihrer Argumentation vor Augen zu halten, fragte ich, wie es sich denn mit der Post verhalte, wenn diese eine Briefbombe oder einen Erpresserbrief zustelle. Mache diese sich dann auch der Beihilfe oder gar einer Mittäterschaft oder so schuldig? Ihre Antwort war, dass man diese beiden Dinge nicht vergleichen könne – die Post erbringe eine Transport-, ich hingegen eine Anonymisierungsdienstleistung.
Um die Geschichte kurz zu machen: Man bot mir eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO an. Das ist kein Freispruch, nur eine Einstellung des Verfahrens. Meine Frage, was denn geschehen müsse, damit das Gericht zu einem Freispruch gelange, stieß auf wenig fruchtbaren, ich würde sogar beinahe unfruchtbaren Boden sagen wollen. Der Staatsanwalt sagte, wenn ich "hier den dicken Maxen machen" wolle, dann könne ich das gerne haben. Dann "könnten wir die "Dame von amazon.de und die anderen alle laden. Mir soll's recht sein!'". Die Richterin stimmte ein: Man werde schon was finden, um mir Beihilfe nachzuweisen.
Aufgrund der geschilderten Ereignisse hatte ich hatte nicht den Eindruck, dass irgendjemand außer mir an einem fairen Verfahren interessiert war, weshalb ich schließlich der Einstellung zustimmte. Richterin und Staatsanwalt ließen es sich nicht nehmen, wiederholt darauf hinzuweisen, dass ich beim nächsten Mal sicher nicht so billig davonkommen würde.
Und da bin ich nun – so halb für schuldig befunden worden, zu Lasten einer Person, die ich überhaupt nicht kenne, amazon.de, deren Website ich in meinem ganzen Leben sicher nicht öfter als fünfmal und in den letzten bestimmt drei Jahren überhaupt nicht aufgerufen habe, um einen 51-EUR-Gutschein betrogen zu haben, unter Zuhilfenahme eines Rechners, dessen Miete mich jeden Monat 69 EUR kostet.
Ganz ehrlich: Ich bin absolut enttäuscht von der Art und Weise, wie diese Gerichtsverhandlung abgehalten wurde. Auch weiß ich nicht, ob das typisch für Süddeutschland ist. Aber ich meine mich zu erinnern, dass zumindest in den Gerichtsverhandlungen, denen ich als Schöffe beiwohnte, die Angeklagten mit Respekt behandelt wurden. Vor allem dann, wenn ihre Schuld alles andere als erwiesen war. Die Richterin und der Staatsanwalt an diesem Amtsgericht ließen ganz klar durchblicken, wie sehr sie mich verachten – weil ich nicht geständig und nicht dankbar für das Angebot der Verfahrenseinstellung war, und weil ich weiterhin dieses komische kriminelle Ding betreibe, wovon sie nichts verstehen.
Als Anmerkung und weil die zwei Punkte den einen oder anderen interessieren dürften: Mirko betreibt den Tor Ausgangsrouter NetWorkXXIII privat auf eigene Kosten bei EUserv/ISPpro Internet und nicht im RZ des Instituts. Er gedenkt, NetWorkXXIII auch weiterhin als Ausgangsrouter zu betreiben.Im Juni erhielt ich einen Brief der örtlichen Polizei, in dem man mir mitteilte, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten im Gange sei. Man gab mir als Beschuldigtem die Möglichkeit, mich dazu persönlich bei einem Gespräch in den Räumlichkeiten der Polizei zu äußern. Da ich mir nichts vorzuwerfen hatte, beschloss ich, diese Gelegenheit nicht wahrzunehmen – jemand so Redseliges wie ich würde sich sicher nur in (zusätzliche) Schwierigkeiten reden. Zudem war schon klar, dass ich zum fraglichen Termin gar nicht in meinem Wohnort sein würde.
Im September wurde mir per Postzustellungsurkunde ein Strafbefehl des örtlichen Amtsgerichts zugestellt. So erfuhr ich zum ersten Mal von den konkreten Vorwürfen, die man mir machte. Eine Richterin hatte mich für schuldig befunden, einen Gutschein über 51 EUR unter Angabe fremder Adressdaten bei amazon.de bestellt und mir diesen an eine eigens dafür bei Web.de eingerichtete Emaillenadresse geschickt lassen zu haben. Ich sollte eine Strafe in Höhe von 500 EUR zahlen.
Da ich den Gutschein nicht bestellt hatte, legte ich form- und fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein, was nach deutschem Recht zu einer Hauptverhandlung führte. Diese Hauptverhandlung fand am 15. November statt.
Der Strafbefehl listete vier Zeuginnen und Zeugen (die Person, deren Adressdaten verwendet worden waren, einen Polizeibeamten aus dem Nachbarort dieser Person, einen Polizeibeamten aus meinem Wohnort und eine Angestellte von amazon.de) auf, von denen allerdings niemand zur Hauptverhandlung geladen wurde. Ich war selbst mal Schöffe (allerdings in einem anderen Teil der Republik), und aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass es ein positives Zeichen ist, wenn zur Hauptverhandlung keine Zeuginnen und Zeugen geladen werden. Immerhin hat das Gericht dann ja neben der Akte nur die Aussage der/des Angeklagten, auf die es sich stützen kann.
Was soll ich sagen – erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Nach der obligatorischen Feststellung der Personalien sagte die Richterin sofort, dass sie überhaupt keine Zweifel habe, dass ich den Gutschein bestellt hätte. Ich erklärte daraufhin, was das Tor-Netzwerk ist und wie es funktioniert. Ihre Reaktion darauf war die Frage: "Ist das illegal?" Und spätestens ab da war mir klar, dass die Richterin nicht nur keine Ahnung von Technik hatte, sondern auch, dass sie mich für dumm hielt. Wenn es denn wirklich illegal wäre, würde ich das ihr gegenüber zugeben? Ich antwortete ihr, dass es nicht illegal sei, einen Tor-Knoten zu betreiben, da ich es sonst ja nicht tun würde.
Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin haben, denke ich, relativ schnell erkannt, dass ich wohl tatsächlich nicht der Besteller des Gutscheins war. Was dann aber folgte, ist beinahe schon absurd: Anstatt einfach zuzugeben, dass hier wohl ein Ermittlungsfehler vorliege (immerhin sind Staatsanwaltschaft und Polizei gehalten, alle Aspekte einer Straftat aufzuklären und nicht einfach irgendeiner Person, die vielleicht auf den ersten Blick schuldig sein könnte, den Prozess zu machen), fiel auf einmal der Begriff der "Beihilfe". Ich merkte an, dass (Computer-)Betrug doch ein Vorsatzdelikt sei – man könne niemanden fahrlässig betrügen. Daraufhin sagte die Richterin, dass man prüfen müsse, ob ich meinen Tor-Knoten nicht vielleicht gerade deshalb betreibe, um aktive Beihilfe zu solchen Betrugsdelikten zu leisten.
Mal ganz direkt gesagt: Eine solche geistige Tiefflugleistung habe ich selten in meinem Leben erlebt. Wer bitte würde wissentlich und vorsätzlich irgendwelchen wildfremden Leuten helfen, wen anders zu betrügen, ohne dadurch selbst den geringsten Vorteil zu haben – das Risiko eines Strafverfahrens jetzt mal nicht als Vorteil gezählt?
In der Hoffnung, ihr die Widersinnigkeit ihrer Argumentation vor Augen zu halten, fragte ich, wie es sich denn mit der Post verhalte, wenn diese eine Briefbombe oder einen Erpresserbrief zustelle. Mache diese sich dann auch der Beihilfe oder gar einer Mittäterschaft oder so schuldig? Ihre Antwort war, dass man diese beiden Dinge nicht vergleichen könne – die Post erbringe eine Transport-, ich hingegen eine Anonymisierungsdienstleistung.
Um die Geschichte kurz zu machen: Man bot mir eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO an. Das ist kein Freispruch, nur eine Einstellung des Verfahrens. Meine Frage, was denn geschehen müsse, damit das Gericht zu einem Freispruch gelange, stieß auf wenig fruchtbaren, ich würde sogar beinahe unfruchtbaren Boden sagen wollen. Der Staatsanwalt sagte, wenn ich "hier den dicken Maxen machen" wolle, dann könne ich das gerne haben. Dann "könnten wir die "Dame von amazon.de und die anderen alle laden. Mir soll's recht sein!'". Die Richterin stimmte ein: Man werde schon was finden, um mir Beihilfe nachzuweisen.
Aufgrund der geschilderten Ereignisse hatte ich hatte nicht den Eindruck, dass irgendjemand außer mir an einem fairen Verfahren interessiert war, weshalb ich schließlich der Einstellung zustimmte. Richterin und Staatsanwalt ließen es sich nicht nehmen, wiederholt darauf hinzuweisen, dass ich beim nächsten Mal sicher nicht so billig davonkommen würde.
Und da bin ich nun – so halb für schuldig befunden worden, zu Lasten einer Person, die ich überhaupt nicht kenne, amazon.de, deren Website ich in meinem ganzen Leben sicher nicht öfter als fünfmal und in den letzten bestimmt drei Jahren überhaupt nicht aufgerufen habe, um einen 51-EUR-Gutschein betrogen zu haben, unter Zuhilfenahme eines Rechners, dessen Miete mich jeden Monat 69 EUR kostet.
Ganz ehrlich: Ich bin absolut enttäuscht von der Art und Weise, wie diese Gerichtsverhandlung abgehalten wurde. Auch weiß ich nicht, ob das typisch für Süddeutschland ist. Aber ich meine mich zu erinnern, dass zumindest in den Gerichtsverhandlungen, denen ich als Schöffe beiwohnte, die Angeklagten mit Respekt behandelt wurden. Vor allem dann, wenn ihre Schuld alles andere als erwiesen war. Die Richterin und der Staatsanwalt an diesem Amtsgericht ließen ganz klar durchblicken, wie sehr sie mich verachten – weil ich nicht geständig und nicht dankbar für das Angebot der Verfahrenseinstellung war, und weil ich weiterhin dieses komische kriminelle Ding betreibe, wovon sie nichts verstehen.
Mit dem neuerlichen Vorfall wurde auf der or-talk Mailingliste auch wieder stärker über eine Vereinigung aller deutschen Tor Router Betreiber diskutiert, die finanzielle Mittel sowie Rat und Tat für Auseinandersetzungen mit Ermittlungsbehörden bereitstellen will. In dieser Hinsicht, aber auch auf andere Anon-Plattformen bezogen, will sich vielleicht auch der German Privacy Foundation Verein engagieren, der sich gerade im Gründungsprozess befindet. Da die Diskussionsvorgänge in der Foundation noch nicht abgeschlossen sind, steht die genaue Ausrichtung noch aus.
Roger Dingledine, einer der Projektleiter des Tor Projekts wies darauf hin, dass es wichtig und nützlich sei, mehr Journalisten und Medienvertretern die Hintergründe des Tor Projekts zu erklären und wies in dem Zusammenhang auf die Erfolge hin, die man in den USA erzielt habe, die dann indirekt auch wieder den Betreibern der Tor Router zugute kommen.
Als Beispiel führte er eine nicht namentlich genannte größere Nachrichtenorganisation an, die Anfragen vom US-Außenministerium erhielt, wie sie an neue Informationen aus dem Innern eines Landes in Asien erhalten konnte, worauf das Presseorgan das Außenministerium auf die Nutzung von Tor hinwies. Nebenbei eine Anekdote, die wieder einmal aufzeigt, wie wichtig Anon-Plattformen – neben vielen Anwendungszwecken – für die Presse- und Meinungsfreiheit und die Umgehung staatlicher Zensurmaßnahmen sind.
Daneben sei weiterhin auch die Informierung und Aufklärung von Anwälten, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden und Richtern über Tor nötig, so Dingledine (wie ich hinzufügen will: auch der Politiker).
Zu diesem Zweck wird sich Dingledine nach dem kommenden 24C3 Kongress des Chaos Computer Clubs in der ersten Januarwoche nach dem Jahreswechsel weiter in Deutschland aufhalten und sich dann gerne mit den oben genannten Personenkreisen über Tor austauschen, wofür er noch Gsprächspartner sucht. In den USA habe er einige produktive Gespräche mit FBI Beamten geführt, ebenso mit Strafverfolgungsbehörden in Norwegen und mit einigen Leuten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), jedoch nicht mit Vertretern der "traditionellen Strafverfolgungsbehörden" in Deutschland.
Von anderer Seite hörte ich, dass ähnliche Anstrengungen in Deutschland selbst unternommen werden sollen, um deutsche Staatsschutzabteilungen über die Hintergründe und den Zweck von Tor aufzuklären.
Der Kampf um den Erhalt anonymer Infra- und Kommunikationstrukturen in Deutschland geht weiter, denn sollte sich die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen können und sich die präventive, verdachts- und anhaltslose Überwachung des Internets ausweiten, werden sie wichtiger denn je werden.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Donnerstag, 15. November 2007 um 19:41

