Gastfreundschaft muss geahndet werden
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Was macht man, wenn man einen fernen Bekannten aus dem visumpflichtigen Ausland einladen möchte?
Genau dasselbe, was ein Unternehmer tut, wenn er sich mit einem visumpflichtigen Geschäftspartner in Deutschland (vielleicht, um einen Auftrag zu besprechen?) treffen möchte: Man schickt dem Gast eine Einladung, damit er diese bei der Beantragung des Visums vorlegen kann. Eigentlich ist da nichts bei, aber unserer tollsten Regierungskoalition des Jahrtausends glaubt, dass es sich lohnt, dass man in eine Datei aufgenommen wird:
Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Darauf haben sich das von der CDU geführte Innenministerium und das von der SPD geführte Auswärtige Amt verständigt, berichtet der sozialdemokratische Innenpolitiker Michael Hartmann. "Wir sind ein weltoffenes Land, aber wir müssen auch den Visamissbrauch durch Schleuser und Menschenhändler verhindern", sagte er der taz.
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gepostet am Dienstag, 20. November 2007 um 19:28

