Verfassungsrichter: Mäßigung statt Ausnahmezustand
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Grundrechte sind Abwehrrechte, die der Bürger staatlichen und gesellschaftlichen Interessen entgegen halten kann. Staatsinteresse und Gemeinwohl haben nicht immer Vorrang vor diesen Rechten, sondern müssen umgekehrt im Regelfall hinter die verbürgten Grundrechte eines jeden Menschen zurücktreten. Regierung und Abgeordnete jedoch kennen heute zumeist keine roten Linien, keine definierten Grenzen für staatliche Grundrechtseingriffe mehr, insbesondere im [...]
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gepostet am Samstag, 24. November 2007 um 16:05

