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militante gruppe ist nicht 129a

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Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es sich bei der sogenannten “militanten gruppe” (mg) nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, sondern lediglich um eine kriminelle Vereinigung. Ob jetzt die Bundesstaatsanwaltschaft aufhört, mit dem ganzen 129a-Kram kafkaeske Szenarien durchzuspielen, ist noch unklar. Wa sgab es denn nicht alles auf der Suche nach Terroristen? Hausdurchsuchungen bei politischen Aktivisten im Vorfeld des G8-Gipfels, Festnahmen und Haft, Überwachungen von politischen Aktivisten und Journalisten, IP-Vorratsdatenspeicherung beim BKA und überprüfung der Besucher der Seite und sicherlich hab ich da noch was vergessen…

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von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 28. November 2007 um 14:20
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