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BKA: Post durchwühlen verboten!

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Eine gute Übersicht über die letzten Beschlüsse des Bundesgerichtshofes zur notwendig gewordenen Korrektur und Beschränkung einer Exekutive, die sich immer mehr von den rechtsstaatlichen Grundlagen entfernt, weil sie sich für Sicherheitswahn und Sicherheitssimulationen in einen Präventionsstaat pervertiert, liefert heute Jan Schejbal im Beitrag Hoffnungsschimmer: Gerichte.

In welch erbärmlichen Zustand sich die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Deutschlands befindet, wird schon daran deutlich, dass – wie auch zur Online-Durchsuchung und der Vorratsdatenspeicherung – unsere Hoffnungen wirklich nur noch in unseren obersten Gerichten liegen kann und offensichtlich, wenn man sich die Permanenz vor Augen führt, mit der Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht durch die beiden anderen Gewalten genötigt ist, Gesetze und Handlungen des Sicherheitspolitikfeldes wieder auf ein verfassungsmäßiges Maß zurechtzustutzen.

Zur Aktion im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm und nach Brandanschlägen, die der "militanten gruppe" (mg) zugerechnet wurden, Briefe in einem Hamburger Postzentrum von Beamten des BKA durchwühlen zu lassen, um (vor)verdächtige Post zu identifizieren, hat der Bundesgerichtshof laut der Mitteilung Rechtswidrige Ermittlungspraxis des Bundeskriminalamtes ist sofort einzustellen! der Humanistischen Union (HU) wieder korrigierend tätig werden müssen.

Der Beschluss ist ebenso anwendbar auf die Anfang November bekanntgewordene Post-Durchsuchungsaktion von BKA-Beamten, die zum Ziel hatten, Bekennerschreiben der mg, die an die Redaktionen Berliner Zeitungen gerichtet waren, vorher selbst auszusortieren.

In der Mitteilung heißt es:
Mit Beschluss vom 28.11.2007 erklärte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) die Art und Weise einer im Frühjahr erfolgten Postbeschlagnahme im wesentlichen für rechtswidrig. In seiner Entscheidung stellt der Ermittlungsrichter fest, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten ist, "eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen" sei, um die "Vertraulichkeit des übrigen Postverkehrs nicht zu gefährden".
Der stellvertretende Vorsitzende der HU, Dr. Fredrik Roggan, kommentierte den Beschluß mit den Worten:
"Es ist außerordentlich erfreulich, dass der BGH dem Ermittlungseifer der Bundesanwaltschaft und dem BKA deutliche Grenzen gezogen hat. Es ist Polizeibeamten grundsätzlich untersagt, Nachforschungen in Postverteilzentren selber durchzuführen. Zur Aussonderung von verdächtigen Briefen sind ausschließlich Post-Bedienstete befugt. Die Rechtslage ist insoweit eindeutig. Es war deshalb umso unverständlicher, dass sich die Bundesanwaltschaft und das BKA so offensichtlich über die gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung hinwegsetzten."
Solche und ähnliche Praktiken mögen zwar offensichtlich rechtswidrig sein, aber angesichts von Vertretern der Exekutive und Legislative, denen jegliches Rechtsstaatsempfinden auf gut Deutsch "am Arsch vorbeigeht", einem Bundesinnenminister, der sich die sicherheitsstaatliche Transformation unserer Verfassung auf seine Fahne geschrieben, der den Wünschen von Sicherheitsbehörden immer Recht gibt und einem BKA-Präsidenten, der in Beschränkungen von Überwachungsbefugnissen zum Ausgleich von Freiheit und Sicherheit nur Hindernisse sieht, die es für das Primat der Sicherheit im Präventionsstaat wegzuräumen gilt, um sie dann noch durch Ausweitungen zu ergänzen, ist es absolut nicht unverständlich, warum sich Rechtsverstöße und rechtswidrige Gesetze in Deutschland aneinanderreihen.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Donnerstag, 29. November 2007 um 19:59
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