Die Bundesgerichte als Spielball des Präventionsstaates
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Anlässlich des letzten Beschlusses des Bundesgerichtshofes und angesichts der zusammenfassenden Meldung Entscheidung über Online-Durchsuchung erst nach Urteil aus Karlsruhe des Virtuellen Datenschutzbüros beschleicht mich irgendwie das ungute Gefühl, dass sich das Vorgehen der Regierung zu einer miesen Praxis auswachsen könnte, die das Bundesverfassungsgericht in eine Rolle drängt, die ihm nach Aussagen von CDU/CSU-Politikern doch gar nicht zukommt und die das Bundesverfassungsgericht nach Aussage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts nicht übernehmen will und soll.
Die Regierung könnte bewußt Gesetze beschließen – oder durch Landesregierungen "beschließen lassen", deren Inhalte auf Verstöße gegen Grundrechte und bürgerliche Freiheiten ausgerichtet sind. Anschließend wartet man die in Kauf genommenen Beschwerden und Klagen ab, die gegen ein Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden, die im günstigen Fall für die Regierung eben nicht erhoben werden und verwendet bzw. missbraucht danach die Grenzsetzungen und Definitionen des Gerichts, um ein Gesetz im Nachgang "rechtsstaatlich" zu bereinigen.
Mit ähnlichen Prozessen hat die Regierung ja bereits zum Beispiel mit dem Beschluss zum "Großen Lauschangriff" Erfahrungen sammeln können. Jetzt ist es die Online-Durchsuchung und anschließend die Vorratsdatenspeicherung.
Ein direkteres Verfahren wäre die Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts, vor einem Gesetzesbeschluss Rechtsgutachten zu liefern, anhand derer das Gesetz nachreguliert wird. Die zweite Strategie wäre wie die Erste abzulehnen, denn bei der Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen würde das zu Mehraufwand und Arbeitsüberlastungen führen, die vielleicht auf Kosten der zu beurteilenden Gesetze ginge.
Außerdem: Gesetzgeber sind Bundestag und Bundesrat, Gesetzesvorschläge kommen von den gleichen Organen und den Bundestagsfraktionen. Das Bundesverfassungsgericht ist weder Gesetzgeber, noch unterbreitet es Gesetzesvorschläge. Verpflichtung und Missbrauch des Bundesverfassungsgerichts durch eine der beiden Strategien würde dem Bundesverfassungsgericht Macht zuteilen, die es für Machtausgleich und Machtverteilung zwischen allen drei Gewalten nicht besitzen soll und damit zugleich die Macht bzw. Kompetenz der Gewalten schmälern, deren Aufgabe es ist, Gesetze zu formulieren und zu beschließen.
Wir sind kein Staat, in dem ein Rat von Weisen, Philosophen oder Richtern Gesetze über uns beschließen, sondern wir sind es, die leider oft zu indirekt und mit zu wenig Mitwirkungsmöglichkeiten die Gesetze machen, die uns beherrschen sollen.
Hinzu kommt der berechtigte Anspruch des Volkes, dass Mitglieder der Regierung, des Bundestages, des Bundesrates und der Parteien ihre - unsere Verfassung kennen und ausreichend achten oder die Instrumente (Wissenschaftsdienst, Rechtsexperten, Anhörungen usw.) im Vorfeld eines Gesetzes zu nutzen wissen, die ihnen fehlendes Wissen und Verständnis näherbringen, um verfassungskonforme Gessetze zu beschließen. Tun sie das bewußt oder wider besseren Wissens nicht, gehören sie aus dem Amt gejagt und öffentlich bekämpft, aber nicht durch ein Bundesverfassungsgericht und einen Bundesgerichtshof ergänzt, die ständig als Prothese für rechtsstaatliches Bewußtsein und Gesetzes-Korrekturen herangezogen werden.
Eigentlich ist es grotesk und erschreckend, auf diesen Beitrag zu kommen.
Die Regierung könnte bewußt Gesetze beschließen – oder durch Landesregierungen "beschließen lassen", deren Inhalte auf Verstöße gegen Grundrechte und bürgerliche Freiheiten ausgerichtet sind. Anschließend wartet man die in Kauf genommenen Beschwerden und Klagen ab, die gegen ein Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden, die im günstigen Fall für die Regierung eben nicht erhoben werden und verwendet bzw. missbraucht danach die Grenzsetzungen und Definitionen des Gerichts, um ein Gesetz im Nachgang "rechtsstaatlich" zu bereinigen.
Mit ähnlichen Prozessen hat die Regierung ja bereits zum Beispiel mit dem Beschluss zum "Großen Lauschangriff" Erfahrungen sammeln können. Jetzt ist es die Online-Durchsuchung und anschließend die Vorratsdatenspeicherung.
Ein direkteres Verfahren wäre die Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts, vor einem Gesetzesbeschluss Rechtsgutachten zu liefern, anhand derer das Gesetz nachreguliert wird. Die zweite Strategie wäre wie die Erste abzulehnen, denn bei der Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen würde das zu Mehraufwand und Arbeitsüberlastungen führen, die vielleicht auf Kosten der zu beurteilenden Gesetze ginge.
Außerdem: Gesetzgeber sind Bundestag und Bundesrat, Gesetzesvorschläge kommen von den gleichen Organen und den Bundestagsfraktionen. Das Bundesverfassungsgericht ist weder Gesetzgeber, noch unterbreitet es Gesetzesvorschläge. Verpflichtung und Missbrauch des Bundesverfassungsgerichts durch eine der beiden Strategien würde dem Bundesverfassungsgericht Macht zuteilen, die es für Machtausgleich und Machtverteilung zwischen allen drei Gewalten nicht besitzen soll und damit zugleich die Macht bzw. Kompetenz der Gewalten schmälern, deren Aufgabe es ist, Gesetze zu formulieren und zu beschließen.
Wir sind kein Staat, in dem ein Rat von Weisen, Philosophen oder Richtern Gesetze über uns beschließen, sondern wir sind es, die leider oft zu indirekt und mit zu wenig Mitwirkungsmöglichkeiten die Gesetze machen, die uns beherrschen sollen.
Hinzu kommt der berechtigte Anspruch des Volkes, dass Mitglieder der Regierung, des Bundestages, des Bundesrates und der Parteien ihre - unsere Verfassung kennen und ausreichend achten oder die Instrumente (Wissenschaftsdienst, Rechtsexperten, Anhörungen usw.) im Vorfeld eines Gesetzes zu nutzen wissen, die ihnen fehlendes Wissen und Verständnis näherbringen, um verfassungskonforme Gessetze zu beschließen. Tun sie das bewußt oder wider besseren Wissens nicht, gehören sie aus dem Amt gejagt und öffentlich bekämpft, aber nicht durch ein Bundesverfassungsgericht und einen Bundesgerichtshof ergänzt, die ständig als Prothese für rechtsstaatliches Bewußtsein und Gesetzes-Korrekturen herangezogen werden.
Eigentlich ist es grotesk und erschreckend, auf diesen Beitrag zu kommen.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Donnerstag, 29. November 2007 um 21:06

