Richter entsprechen weitestgehend der Staatsanwaltschaft
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Die Stiftung Projustitia hat eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit der Praxis der Hausdurchsuchungen in Deutschland beschäftigen soll.
Zu den zentralen Forschungshypothesen gehört die Annahme, dass der zwingend vorgesehene Richtervorbehalt mittlerweile unter den Bedingungen der Arbeitsbelastung der zuständigen Richter in der Praxis einen Gutteil seiner gesetzlich vorgesehenen Begrenzungs- und Kontrollfunktion verloren hat und Anträgen auf den Erlass von Durchsuchungsbefehlen sehr häufig im Routineweg entsprochen werden. Eine intensive Einzelfallprüfung und das genaue Studium der Ermittlungsakten, wie es eigentlich vorgesehen ist, erfolgt eher selten. In der Regel legt der den Antrag stellende Staatsanwalt den Durchsuchungsbeschluss einschließlich Begründung bereits auf dem Briefkopf des zuständigen Gerichts vor. Der Richter muss nur noch unterschreiben. "Diese Praxis halten wir für äußerst bedenklich", sagt der Heidelberger Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Alexander Keller.
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gepostet am Donnerstag, 29. November 2007 um 16:31

