Gericht: Entschädigungsanspruch für Überwachungs-Hilfsdienste
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Bundesnetzagentur durch einstweilige Anordnung untersagt, vor dem rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens die Einrichtung einer sogenannten “Auslandskopfüberwachung” durch ein Telekommunikationsunternehmen auf dessen Kosten durchzusetzen. Der Beschluss vom 08.11.2007 (Az. VG 27 A 315.07) könnte den Beginn einer allgemeinen Entschädigung von TK-Anbietern für die Einrichtung und Vorhaltung von Überwachungsvorrichtungen markieren.
Hintergrund
Im Jahr 2005 [...]
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gepostet am Montag, 10. Dezember 2007 um 22:09

