Personenbezug: Keine Relativierung des Datenschutzes
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Der gesetzliche Datenschutz gilt nur für personenbezogene Daten (§ 1 Bundesdatenschutzgesetz). Von großer Bedeutung ist daher die Frage, wann eine Information als “personenbezogen” im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und wann nicht.
Bestimmbarkeit des Betroffenen
Laut Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 BDSG). “Bestimmbar” bedeutet [...]
von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy,
gepostet am Freitag, 14. Dezember 2007 um 1:03

