Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (31.12.2007)
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Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte
Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller
Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben
rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer
Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht
zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden
„Totalprotokollierung der Telekommunikation“.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Sonntag, 30. Dezember 2007 um 20:54

