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Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (31.12.2007)

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Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Sonntag, 30. Dezember 2007 um 20:54
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