Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im BGBl veröffentlicht
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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im BGBl veröffentlicht Dez 31st, 2007 by Markus Pachali In der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes (BGBl) wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Damit müssen ab morgen die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für sechs Monate speichern wer wann mit wem wie lange (bei Handy-Telefonaten auch der Standort) in Kontak stand. Die einzige Außnahme ist die Kommunikation über das Internet, diese muss erst ab dem 1. Januar 2009
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gepostet am Montag, 31. Dezember 2007 um 13:21

