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Propaganda-Raketen für die Online-Durchsuchung

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Zeitgleich zu den Verfassungsbeschwerden, die aktuell gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt werden, hat heute nach der Weihnachtspause und nach dem Vorpreschen von SPD-Mann Edathy der SPD Fraktionsvorsitzende Peter Struck im Stern die Propaganda-Front pro Online-Durchsuchung wieder eröffnet und den SPD Parteisoldaten die gleiche Fraktionszwang-Marschrichtung vorgezeichnet, die auch für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung galt:
In einem Interview mit dem stern sagte Struck, er sei für die Online-Durchsuchung, wenn rechtsstaatliche Bedingungen (erhebliche Verdachtsmomente, Richtervorbehalt) eingehalten würden: "Die Sicherheitsbehörden haben uns überzeugend dargelegt, dass viele Terror-Aktivitäten mit Hilfe des Internets koordiniert werden." Mit Blick auf die für dieses Jahr anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte der SPD-Politiker: "Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen - mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert." Er sei sich auch "ganz sicher", dass ihm dabei die eigene Fraktion ohne Murren folgen werde.
Eben weil vom Bundesverfassungsgericht gleich drei entscheidende Beschlüsse ins Haus stehen – zur Vorratsdatenspeicherung, dem polizeilichen Kennzeichen-Screening und der Online-Durchsuchung nach nordrhein-westfälischer Prägung – gilt es jetzt, über die Presse und Medien in der gleichen Stakkato-Manier, die neben Bundespräsident Köhler auch Struck dem Bundesinnenminister vorwarf, für ausreichende Meinungsmache zu sorgen, die sich an drei Adressaten zu richten hat: Die so desinformierte Öffentlichkeit, die Masse der SPD-Parteisoldaten und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht selbst.

Dem macht Struck (und im Nachgang werden weitere Verfechter der Online-Durchsuchung folgen) für einen geneigten Beschluss zur Online-Durchsuchung mit einem Wink mit dem Zaunpfahl das Angebot der üblichen "rechtsstaatlichen Bindungen", die doch immer mehr so kläglich versagen, weil überforderte oder willige Richter durch Staatsanwälte "angeleitet" werden, anstatt eigene kritische Beurteilungen von Überwachungsanträgen zu leisten oder leisten zu können, weil immer mehr polizeiliche und geheimdienstliche Vorfeld-Gefahrenabwehr mit einhergehender Vor-Verdächtigung zum Prinzip wird und weil der Terrorismusbegriff einer der Begriffe dieses Jahrhunderts sein wird, den Innen- und Sicherheitspolitiker am weistesten ausdehnen werden.

Ob die Online-Durchsuchung nun technischer Humbug und populistischer Sicherheits-Alarmismus ist, der von technisch versierten Terroristen umgangen wird und wie die Vorratsdatenspeicherung nach der Aufrüstung der Telekommunikatiosüberwachung in den 90er Jahren zu den Maßnahmen zählt, die unsere Rechtsordnung einschneidend negativ verändern, für Struck und die SPD reichen wie für die CDU/CSU die Unterweisungen der deutschen Sicherheitsbehörden und die stillschweigend zustimmende Mehrheit der Bevölkerung, um eine weitere Axt an Grundrechte und Bürgerfreiheiten zu legen.

Auch die anderen Lager haben bereits zum Jahreswechsel für die Online-Durchsuchung mobil gemacht: So der Hamburger Innensenator Udo Nagel in einem Interview am 29. Dezember mit AP, gefolgt vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann am 30. Dezember im Sprachrohr Die Welt. Zwar gibt es da auch Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll von der FDP, der sich gegen die Online-Durchsuchung aussprach, aber zum einen gehört der zur Oppositionspartei auf Bundesebene, zum anderen ist er "nur" Justizminister und zu guter Letzt zeigt das Durchwinken der Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat und die prinzipielle Einigkeit zur Novelle des BKA-Gesetzes, dass man auch zur Online-Durchsuchung eine Linie finden wird.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Mittwoch, 2. Januar 2008 um 11:59
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