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Getöse aus dem bayerischen Innenministerium zur Online-Durchsuchung

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Die letzte Terrorwarnung aus dem Libanon entpuppte sich zwar als gegenstandslos, Informationen zu akuten Terrorbedrohungen werden zur Zeit auch nicht verbreitet, im Bundesinnenministerium ärgert sich Schäuble über das Interesse der Öffentlichkeit an dem Versuch, den Überwachungsschutz für Berufsgeheimnisträger über das BKA-Gesetz völlig auszuhöhlen, wieder einmal signalisieren Vertreter der SPD ihre Bereitschaft, der Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ in modifizierter Form ihre Zustimmung auszusprechen und das Bundesverfassungsgericht bereitet sich auf seinen Beschluss zum nordrhein-westfälischen Landesverfassungsschutzgesetz vor.

Da dürfen natürlich die Hardliner der CSU nicht fehlen, zumal Wahlkampf-Waffenhilfe für den Kameraden Koch in Hessen gefragt ist. Im Interview mit dem Focus plaziert deshalb der bayerische Innenminister Herrmann die Ankündigung, nicht mehr auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts warten zu wollen und dem Landesverfassungsschutz Bayerns schon jetzt die Befugnis zur Online-Durchsuchung per Gesetznovelle einzuräumen. Das Ganze wie üblich garniert mit den bekannten Verharmlosungen, der Dämonisierung des Internets und aktionistischer Panikmache.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Samstag, 19. Januar 2008 um 11:08
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