Care-Pakete für den Polizeistaat
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Im Focus findet sich neben dem Getöse des bayerischen Innenministers zur Online-Durchsuchung auch der Artikel Die Offensive der Inlandsdienste über das "Arbeitspapier des Verfassungsschutzbundes" mit vertraulichen Vorschlägen zur Optimierung der Geheimdiensttätigkeit des Bundesverfassungsschutzes und der Landesverfassungsschutzämter, wobei mir, der Wikipedia und den Suchmaschinen ein "Verfassungschutzbund" nicht bekannt ist und als Autor des Arbeitspapier im Artikel nur das Bundesamt für Verfassungschutz genannt wird. Es bezieht sich wie der Bericht des BKA und der LKAs vom Dezember 2007 auf die Auswertung der "Operation Alberich" gegen die Sauerländer Terrordilletanten der "JIU".
Wie das BKA Papier dient auch das Verfassungsschutzpapier der Abrechnung und Schuldzuweisung der teilweise dilettantisch durchgeführten Überwachungsmaßnahmen im Sauerland, nachdem laut eines Spiegel Artikels die NSA aufgrund abgefangener E-Mails die ersten Tipps (wohl an die Kollegen des Auslandsgheimdienstes BND) gab und sich daraufhin für die Alberichoperation die Arbeitsgruppe aus CIA, dem BKA und den Verfassungsschützern in Berlin zusammengefunden hatte.
Aber jenseits der Versuche, sich über die Papiere ins rechte Licht zu rücken, sind sich die deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden in mehreren Punkten einig, die wiederum viel mit der Online-Durchsuchung, dem Abfangen von Passwörtern und der Internet-Telekommunikation in und an "informationstechnischen Systemen" und der Novelle des BKA Gesetzes zu tun haben.
Wie das BKA fordern auch die Verfassungsschützer laut des Focus Artikels "Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das verdeckte Betreten von privaten Räumlichkeiten/Wohnungen ... für die "Gewinnung nachrichtendienstlich relevanter Erkenntnisse".
Dieses Recht wäre an primär eine weitere Verschränkung polizeilicher und geheimdientlicher Befugnisse zur Auflösung des Trennungsgebots, weil den Geheimdiensten damit das Recht eingeräumt wird, wie Polizeibehörden zu handeln und das geheim. Komplementär erhält das BKA über die Novelle des BKA-Gesetzes Befugnisse, die das BKA wie einen Geheimdienst handeln zu lassen.
An zweiter Stelle stellt dieses Recht wie die fast gleichlautenden Forderungen des BKA die Voraussetzungen für die Durchführung des direkten Angriffes auf die "informationstechnischen Systeme" dar, der bei problematischen Systemen, die aufgrund des systematischen Einsatzes von Verschlüsselung nicht so einfach zu knacken sind, durch indirekte Angriffe innerhalb und außerhalb der Wohnung mittels Hardware-Keyloggern, Mini-Videoüberwachungskameras und -Mikrofonen ergänzt werden muss, für deren Einsatz laut der Verfassungsschützer "eine Senkung der Eingriffsschwelle wünschenswert ist".
Im Gefolge der indirekten Angriffs-Begleitmaßnahmen nennen die Verfassungsschützer eine weitere Befugnis, die in den USA schon längst durch die NSA praktiziert wird und hierzulande nach Bekanntwerden der Pläne zur Online-Durchsuchung ebenfalls als möglicher Ansatzpunkt diskutiert wurde: Die "gezielte strategische Überwachung von relevanten Internetknotenpunkten" zur "frühzeitigen Erkennung von potenziellen Attentätern".
Wie die praktiziert werden kann, hatte die amerikanische Drogenbekämpfungsbehörde DEA (Drug Enforcement Agency) im Juli 2007 gezeigt. Interessant für diese Angriffe sind auch Systeme wie von von Narus und Force10, die von der NSA und ITK-Providern zur Analyse und Überwachung des Netzwerkverkehrs im Einsatz sind oder von Universitäten zur Überwachung und Erkennung von P2P-Traffic verwendet werden. Zum Verständnis sind auch die Vorträge A 10GE monitoring system und 10GE monitoring live! der beiden letzten Kongresse des Chaos Computer Clubs zu empfehlen.
Mit Hilfe der an Internetknotenpunkten installierten Überwachungssysteme und des womöglich noch heimlichen ausgestalteten Zugriffsrechts auf die dort überwachten Daten, könnten alle deutschen Sicherheitsbehörden einzeln und direkt oder gemeinsam über die geschaffenen Internet-Überwachungszentren wie bei der Vorratsdatenspeicherung und womöglich mit Umgehung aller Hürden aussieben, wer mit wem kommuniziert, welche Adressen und welche Dienste er nutzt und wie er sie nutzt: Anonymisiert oder nicht anonym, unverschlüsselt oder verschlüsselt, mit welchen Verschlüsselungsprogrammen, mit der Methode der Abspeicherung von Daten und Texten bei Speicher- und Mailanbietern mit gemeinsamen Zugriffsrecht usw. usf. Alles Informationen, die entweder eine Online-Durchsuchung vor Ort sofort erübrigen oder Informationen liefern, welche Maßnahmen ortsspezifisch im Rahmen einer Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ durchzuführen wären oder zum Ergebnis führen, dass eine Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ überhaupt nicht in Frage kommen würde.
Mein Fazit:
Wie das BKA Papier dient auch das Verfassungsschutzpapier der Abrechnung und Schuldzuweisung der teilweise dilettantisch durchgeführten Überwachungsmaßnahmen im Sauerland, nachdem laut eines Spiegel Artikels die NSA aufgrund abgefangener E-Mails die ersten Tipps (wohl an die Kollegen des Auslandsgheimdienstes BND) gab und sich daraufhin für die Alberichoperation die Arbeitsgruppe aus CIA, dem BKA und den Verfassungsschützern in Berlin zusammengefunden hatte.
Aber jenseits der Versuche, sich über die Papiere ins rechte Licht zu rücken, sind sich die deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden in mehreren Punkten einig, die wiederum viel mit der Online-Durchsuchung, dem Abfangen von Passwörtern und der Internet-Telekommunikation in und an "informationstechnischen Systemen" und der Novelle des BKA Gesetzes zu tun haben.
Wie das BKA fordern auch die Verfassungsschützer laut des Focus Artikels "Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das verdeckte Betreten von privaten Räumlichkeiten/Wohnungen ... für die "Gewinnung nachrichtendienstlich relevanter Erkenntnisse".
Dieses Recht wäre an primär eine weitere Verschränkung polizeilicher und geheimdientlicher Befugnisse zur Auflösung des Trennungsgebots, weil den Geheimdiensten damit das Recht eingeräumt wird, wie Polizeibehörden zu handeln und das geheim. Komplementär erhält das BKA über die Novelle des BKA-Gesetzes Befugnisse, die das BKA wie einen Geheimdienst handeln zu lassen.
An zweiter Stelle stellt dieses Recht wie die fast gleichlautenden Forderungen des BKA die Voraussetzungen für die Durchführung des direkten Angriffes auf die "informationstechnischen Systeme" dar, der bei problematischen Systemen, die aufgrund des systematischen Einsatzes von Verschlüsselung nicht so einfach zu knacken sind, durch indirekte Angriffe innerhalb und außerhalb der Wohnung mittels Hardware-Keyloggern, Mini-Videoüberwachungskameras und -Mikrofonen ergänzt werden muss, für deren Einsatz laut der Verfassungsschützer "eine Senkung der Eingriffsschwelle wünschenswert ist".
Im Gefolge der indirekten Angriffs-Begleitmaßnahmen nennen die Verfassungsschützer eine weitere Befugnis, die in den USA schon längst durch die NSA praktiziert wird und hierzulande nach Bekanntwerden der Pläne zur Online-Durchsuchung ebenfalls als möglicher Ansatzpunkt diskutiert wurde: Die "gezielte strategische Überwachung von relevanten Internetknotenpunkten" zur "frühzeitigen Erkennung von potenziellen Attentätern".
Wie die praktiziert werden kann, hatte die amerikanische Drogenbekämpfungsbehörde DEA (Drug Enforcement Agency) im Juli 2007 gezeigt. Interessant für diese Angriffe sind auch Systeme wie von von Narus und Force10, die von der NSA und ITK-Providern zur Analyse und Überwachung des Netzwerkverkehrs im Einsatz sind oder von Universitäten zur Überwachung und Erkennung von P2P-Traffic verwendet werden. Zum Verständnis sind auch die Vorträge A 10GE monitoring system und 10GE monitoring live! der beiden letzten Kongresse des Chaos Computer Clubs zu empfehlen.
Mit Hilfe der an Internetknotenpunkten installierten Überwachungssysteme und des womöglich noch heimlichen ausgestalteten Zugriffsrechts auf die dort überwachten Daten, könnten alle deutschen Sicherheitsbehörden einzeln und direkt oder gemeinsam über die geschaffenen Internet-Überwachungszentren wie bei der Vorratsdatenspeicherung und womöglich mit Umgehung aller Hürden aussieben, wer mit wem kommuniziert, welche Adressen und welche Dienste er nutzt und wie er sie nutzt: Anonymisiert oder nicht anonym, unverschlüsselt oder verschlüsselt, mit welchen Verschlüsselungsprogrammen, mit der Methode der Abspeicherung von Daten und Texten bei Speicher- und Mailanbietern mit gemeinsamen Zugriffsrecht usw. usf. Alles Informationen, die entweder eine Online-Durchsuchung vor Ort sofort erübrigen oder Informationen liefern, welche Maßnahmen ortsspezifisch im Rahmen einer Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ durchzuführen wären oder zum Ergebnis führen, dass eine Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ überhaupt nicht in Frage kommen würde.
Mein Fazit:
- Bei der Vorratsdatenspeicherung wie auch bei der Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ und dem verdeckten Einsatz von Mikrofonen und Kameras in Wohnungen, an Arbeitsplätzen und Internetcafes geht es jenseits der Frage ihrer technischen Praktikabilität und Effizienz primär darum, den Sicherheitsbehörden die Rechtsgrundlagen für den Einsatz solcher Mittel zu verschaffen. Ob es jetzt die VDS und Online-Durchsuchung oder nächstes Jahr eine andere technische Maßnahme ist, ist irrelevant. Genauso irrelevant wie die Analysen, Verbesserungsvorschläge oder Gegenpapiere der Kritiker, die allen Maßnahmen und Befugnisrechten Ineffizienz oder Undurchführbarkeit zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung bescheinigen.
- Man darf die Online-Durchsuchung/Quellen-TKÜ nicht als isolierte und auf sich reduzierte Einzelmaßnahme betrachten, die nur daraus besteht, dass ein BKA- oder Verfassungschutzkommando heimlich einmal oder mehrmals Wohnungen aufsucht, dort "den Rechner" analysiert und dann "den Bundestrojaner" aufspielt oder per E-Mail zuschickt.
- Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ, heimliches Betreten und die sie begleitenden Maßnahmen und Gesetzesnovellen zielen alle darauf ab, sich das letzte Refugium der Privatssphäre, das Möglichkeiten zum individuellen Schutz und Rückzug bietet – die Privatwohnung – aufzuschließen und die Grundrechte, die dem Schutz dieser Sphäre und der darin stattfindenden Handlungen dienen, peu à peu abzuschleifen.
- Nicht zuletzt werden alle Gefahren und Bedrohungen für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die an ihnen ansetzenden Rechtsveränderungen und austauschbaren technischen Überwachungsmethoden instrumentalisiert, um diese Grundordnung in eine Sicherheits-Ordnung zu transformieren, zu der auch die die schrittweise Aufhebung aller Gebote und Verbote für die Sicherheitsbehörden gehört, die politisch und rechtlich Polizeibehörden zu Geheim-Polizeien mit geheimdienstlichem Befugnis- und Handlungsspielraum und Geheimdienste zu polizeilichen Geheimdiensten mit polzeilichem Eingriffs- und Handlungsspielraum mutieren lässt.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Sonntag, 20. Januar 2008 um 10:11

