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Stellt Euch vor das Bundesverfassungsgericht und seinen Präsidenten!

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Woran erinnert mich der verbale Auswurf unseres Bundesinnenministers gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der sich in der bekannten Schäuble'schen Kriegsrhetorik gegen die Verfassung und für die Entgrenzung der Grenzen der Verfassung findet, für die die Hofberichterstatter der Welt dem Bundesinnenminister ihre Zeitung als Plattform abstellen:
WELT ONLINE: Die Frage, was im Kampf gegen den Terror erlaubt ist, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Amtszeit. Nicht immer sind Sie dabei einer Meinung mit dem Bundesverfassungsgericht. Woran liegt das?

Schäuble: Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers. Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert. Sie haben – und das ist genauso wichtig – zu entscheiden, ob rechtliche Regeln eingehalten werden. Wenn sich alle an diese Begrenzungen der Kompetenzen halten, ist es ein fruchtbares Miteinander.

WELT ONLINE: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat Sie gerade per Interview wissen lassen, dass er jede Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die Sie noch vorbringen wollen, schon vorab für verfassungswidrig hält. Hat er damit seine Kompetenzen überschritten?

Schäuble: Die Repräsentanten der Verfassungsorgane sollten untereinander ein großes Maß an Rücksicht walten lassen, wenn es um die Kommentierung des Handelns anderer Verfassungsorgane geht. Deswegen beteilige ich mich an solchen öffentlichen Debatten mit den Repräsentanten anderer Verfassungsorgane höchst ungern. In Amerika und anderen reifen Demokratien gibt es den Spruch: Richter sprechen durch ihre Urteile.
Es erinnert mich an den Angriff seines Parteikollegen Volker Kauder, es erinnert mich an die Entgleisung seines Amtsvorgängers, mit der Schily dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Redeverbot erteilen wollte und es erinnert mich an Artikel 3 (3), 4 (1) und 5 (1) des Grundgesetzes:
Art 3 (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 4 (1)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Art. 5 (1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht auf Ausübung dieser Grundrechte kommt auch dem Vetreter des Verfassungsorgans Bundesverfassungsericht zu und nicht nur den Vertetern der anderen Verfassungsorgane, die sich ständig vor Mikrofone, in Pressekonferenzen und Zeitungs-Interviews in den Vordergund drängeln, wenn sich die Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen und Meinungen zur Sicherheitsgesetzgebung und zur Sicherheits- und Innenpolitik zu verbreiten. Der politische Angriff und die selbstherrliche "L'État c'est moi" Manier, mit der der Herr Bundesinnenminister dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts diese Grundrechte abspricht, sprechen für sich und sind aufs Schärfste zu verurteilen. Wann tritt dieser unsägliche Bundesminister endlich von der politischen Bühne ab?
von ravenhorst - Owl, gepostet am Sonntag, 20. Januar 2008 um 12:10
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