Care-Pakete für den Polizeistaat 2. Teil
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Auch der tagesschau Redaktion liegt nun das 14-seitige Arbeitspapier des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor, über das der Focus bereits berichtete.
Ergänzend zu den Forderungen der Verfassungschützern im Focus Artikel führt die tagesschau Meldung weitere auf. So sprechen die Verfassungsschützer in ihrem Arbeitspapier die 2005 in Italien eingeführte und in Ländern wie China bereits lange praktizierte Verpflichtung für Internetcafe-Betreiber an, ihre Kunden zu identifizieren, um die anonyme Internet-Nutzung in Internetcafes zu verhindern:
Das die Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkdaten immer weitere Begehrlichkeiten der Polizei- und Geheimdienstbehörden nach sich ziehen würde, war von vornherein klar. Deshalb will der Verfassungschutz nicht nur fallweise IMSI-Catcher nutzen und im Zuge von Ermittlungen Anfragen bei Mobilfunkprovidern nach Funkzellendaten zur Festellung von Aufenthaltsorten stellen, sondern jederzeit live an die Daten heran:
Ergänzend zu den Forderungen der Verfassungschützern im Focus Artikel führt die tagesschau Meldung weitere auf. So sprechen die Verfassungsschützer in ihrem Arbeitspapier die 2005 in Italien eingeführte und in Ländern wie China bereits lange praktizierte Verpflichtung für Internetcafe-Betreiber an, ihre Kunden zu identifizieren, um die anonyme Internet-Nutzung in Internetcafes zu verhindern:
"Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung analog der italienischen Vorgehensweise - also der Fertigung einer Kopie des Personalausweises in Verbund mit einer eindeutigen Benuzter-ID für die Dauer des Callshopbesuches."
Was daraus langfristig werden könnte: Ausweis- und Identifizierungspflichten an allen Orten, wo Personen "anonym" der Telekommunikations- und Internetzugang möglich ist: In Internetcafes, in Call-Shops, an öffentlichen Telefonsäulen, in Bibliotheken, Universitäten, Arbeitsämtern usw., denn an allen Orten könnten ja Terroristen ihr Tagewerk erledigen.Das die Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkdaten immer weitere Begehrlichkeiten der Polizei- und Geheimdienstbehörden nach sich ziehen würde, war von vornherein klar. Deshalb will der Verfassungschutz nicht nur fallweise IMSI-Catcher nutzen und im Zuge von Ermittlungen Anfragen bei Mobilfunkprovidern nach Funkzellendaten zur Festellung von Aufenthaltsorten stellen, sondern jederzeit live an die Daten heran:
"Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können."
Aus den Forderungen muss auch die tagessschau den Schluß ziehen:
Denn einige Vorschläge – wie zur verdeckten Durchsuchung von Wohnräumen – rütteln an grundlegenden Verfassungsprinzipien, wie dem Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten.
Dies umso mehr bei einem Bundesinnenminister, der den Sicherheitsbehörden hörig ist, weil deren Vorstellungen von Sicherheit mit seinem Staatsverständnis übereinstimmen.
von ravenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 23. Januar 2008 um 7:37

