Zuständigkeit geklärt
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Die Zuständigkeit für die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht heute nach einer mehrwöchigen Debatte geklärt. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es dazu: Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (”6er-Ausschuss”) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewi
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gepostet am Mittwoch, 30. Januar 2008 um 14:37

