AK Vorrat begrüßt “salomonische Entscheidung” zur Zuständigkeit bei …
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AK Vorrat begrüßt "salomonische Entscheidung" zur Zuständigkeit bei Vorratsdatenspeicherung (31.1.08)
Datenschutz-Aktivisten warnen vor weiteren Speicherplänen
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) begrüßt die
salomonische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die
Zuständigkeiten über die Verfassungsbeschwerden gegen die
Vorratsdatenspeicherung nach Sachthemen aufzuteilen.
Diese Entscheidung macht deutlich, welche breiten und
umfassenden Bedenken es von Seiten der Bürgerinnen und Bürger gegen die
Ausweitung anlaß- und verdachtsunabhängiger Überwachungsinstrumente
gibt.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Donnerstag, 31. Januar 2008 um 15:20

