Termin zur Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Onlinedurchsuchung steht fest
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Verfahrensbeteiligten im Fall der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung des Landes NRW den Termin zur Urteilsverkündung zukommen lassen.* Das Urteil soll am 27. Februar verkündet werden. Das Land NRW hatte dem Landesverfassungsschutz am 20.Dezember 2006 per Gesetz die Erlaubnis erteilt heimlich die Computer von Verdächtigen online zu durchsuchen. Gegen dieses Gesetz würde am 9. Februar 2007 von Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan im
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gepostet am Samstag, 2. Februar 2008 um 16:17

