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Deutschland verklagt: Landesfürsten verweigern unabhängigen Datenschutz

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Bei dem Europäischen Gerichtshof ist eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland eingegangen (Az. C-518/07). Anlass des Verfahrens ist die Weigerung sämtlicher 16 Bundesländer, auf Weisungsbefugnisse gegenüber ihren Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu verzichten.

Der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und der Europäischen Grundrechtscharta zufolge hat jeder Bürger ein Recht darauf, dass der Umgang mit seinen persönlichen Daten von einer unabhängigen Stelle beaufsichtigt und überprüft wird. Diese Unabhängigkeit ist vorgeschrieben worden, weil sich die Datenschützer oft bei mächtigen Gegenspielern unbeliebt machen müssen, um die Rechte der Bürger durchzusetzen, z.B. bei Groß-Datenverarbeitern wie der Schufa oder T-Online. Wo es um wirtschaftliche Interessen geht, wollen die Landesfürsten aber die Zügel gerne selbst in der Hand halten: In allen Bundesländern übernimmt der Innenminister die Datenschutzaufsicht über Unternehmen entweder selbst oder verfügt über ein Weisungsrecht gegenüber den Datenschützern. Dementsprechend wirtschaftsfreundlich und bürgerfeindlich fallen wichtige Entscheidungen mitunter aus.

Mit ihrer Klage will die EU-Kommission die Bundesländer nun zwingen, die Datenschutzaufsicht unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu übertragen, die an Weisungen nicht gebunden sind. Wörtlich heißt es in der Klageschrift: „Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen […] verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Ländern […] einer staatlichen Aufsicht unterwirft und damit die Vorgabe der ‚völligen Unabhängigkeit‘ der Datenschutz-Aufsichtsbehörden fehlerhaft umsetzt.“

„Als es darum ging, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung ‚auf Vorrat‘ zu erfassen, sollte Deutschland die verfassungswidrige EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 unbedingt sofort umsetzen“, kritisiert der Jurist Patrick Breyer, der das Verfahren mit einer Beschwerde bei der Kommission in Gang setzte. „Geht es aber um gültige, seit 1995 bestehende EU-Vorgaben zum Schutz unserer Grundrechte, haben CDU, CSU, SPD und andere plötzlich keine Bedenken mehr, sich darüber jahrzehntelang hinweg zu setzen. Das gegen eine Unabhängigkeit vorgebrachte Argument, das Grundgesetz verbiete unabhängige Kontrollstellen, ist im Übrigen falsch, wie schon die unabhängige Deutsche Bundesbank und die unabhängigen Rechnungshöfe zeigen.“

Weitere Informationen und Dokumente zu dem Verfahren (chronologisch):

  1. Pressemitteilung vom 22.07.2005: Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
  2. Stellungnahme vom 31.07.2005: Wie unabhängig sind staatliche Datenschutz-Aufsichtsbehörden?
  3. Brief von EU-Kommissar Frattini an Bundesaußenminister Fischer vom 05.07.2005 (gescanntes Originaldokument, auch als OCR verfügbar)
  4. Stellungnahme der Bundesregierung vom Februar 2006 (Originaldokument)
  5. Pressemitteilung vom 22.12.2006: EU-Kommission: Datenschutz in Deutschland muss vom Staat unabhängig werden
  6. Meldung vom 22.08.2007: EU verklagt Deutschland: Innenminister gewährleisten keinen unabhängigen Datenschutz
  7. Klage der EU-Kommission vom 22.11.2007 (Originaldokument)
von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy, gepostet am Dienstag, 5. Februar 2008 um 17:10
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