Grüne Fraktion erhebt Organklage gegen Vorratsdatenspeicherung
Die Grüne Bundestagsfraktion meldet, dass “jetzt” auch “zahlreiche Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten beim Bundesverfassungsgericht eingereicht” haben. Mir ist noch etwas unklar, ob die sich der Klage des AK Vorrat angeschlossen haben (das hatten viele bereits letztes Jahr verkündet, die Frist ist auch schon lange abgelaufen), oder ob sie eine eigene Klageschrift erstellt haben. Im letzteren Fall wäre es bereits die dritte Klage, weil auch einige FDP-PolitikerInnen bereits geklagt haben. Interessant und neu ist aber eine weitere Klageschrift von den Grünen, die sich auf die Rechte als Abgeordnete bezieht:
Das Gesetz greift aber auch unverhältnismäßig in den Status der Abgeordneten ein. Darauf haben wir in einer zweiten Klageschrift im Rahmen eines sogenannten Organstreitverfahrens hingewiesen. Denn Daten über die Kommunikation von Abgeordneten mit den Bürgerinnen und Bürgern werden gleichfalls erfasst. Dies gefährdet die Vertrauensbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu ihren Abgeordneten. Im Organstreitverfahren machen die Abgeordneten deshalb eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte geltend.

