Sechs Monate Haft für Brigitte Zypries?
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die für Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung verantwortlich ist und auch neue Überwachungspläne wie Online-Durchsuchung und Fluggastdatensammlung im Ergebnis mitträgt, lebt gefährlich: Zuerst wurde infolge einer Datenpanne bekannt, wie oft eine Polizeistreife nachts ihre Darmstädter Wohnung patrouillierte. Dann wurden aus ihrer Berliner Wohnung zwei Laptops gestohlen.
Nun drohen Brigitte Zypries auch noch bis zu sechs Monate Haft, sollte das Portal bmj.bund.de die Speicherung von IP-Adressen wieder aufnehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az. 5 C 314/06) angedroht, nachdem es einige Monate zuvor geurteilt hatte, dass eine systematische Protokollierung von IP-Adressen illegal ist.
Das gesetzlich angeordnete und gerichtlich bestätigte Verbot einer Protokollierung von IP-Adressen, das aus guten Gründen besteht, hält staatliche wie nichtstaatliche Betreiber von Internetangeboten unterdessen noch kaum davon ab, ihre personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens unbescholtener Bürger fortzusetzen. Zwar wächst die Liste der Betreiber, die sich dem Netzwerk „Wir speichern nicht!“ anschließen. Noch immer speichert aber selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte personenbeziehbare Nutzungsprotokolle. Eine grundlegende Änderung lassen erst weitere Klagen erwarten.
Am sinnvollsten wäre es sicherlich, kommerzielle Softwareunternehmen wie Apache zu verpflichten, ihre Produkte mit rechtskonformen Grundeinstellungen auszuliefern. Dass eine entsprechende Initiative von Brigitte Zypries ausgeht, ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre allerdings kaum zu erwarten – obgleich sie jetzt schon im eigenen Interesse Grund dazu hätte, einer erneuten Protokollierung von IP-Adressen vorzubeugen.
Weitere Informationen:
- Beschluss des Amtsgerichts Berlin Mitte vom 10.01.2008 (Az. 5 C 314/06)

