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Zentrales Melderegister und der Datenschutz

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Bei Zeit-Online gibt es einen Artikel über das geplante zentrale Melderegister: Kennziffer für jeden.

Die Gefahr: Je mehr Daten über eine solche eindeutige Zuordnung zu finden sind, desto mehr Lebensbereiche lassen sich dank des Personenkennzeichens durchleuchten, und umso genauer sind etwaige Profile des Betroffenen. Daher hat das Bundesverfassungsgericht 1969 im Mikrozensusurteil entschieden, dass es hierzulande kein allgemeines Personenkennzeichen für die gesamte Bevölkerung geben darf. Die Richter kamen damals zu dem Schluss, dass der Staat statistische Erhebungen machen dürfe, dass er aber nicht das Recht habe, “den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren” und ihn damit “wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist”. Denn es verstoße gegen die Menschenwürde, “Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen”. Das Urteil gilt als Vorläufer des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und es ist bis heute relevant.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 21. Februar 2008 um 14:48
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