Edathy will den Bundestrojaner
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Morgen wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde der Autorin Bettina Winsemann (alias Twister), eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte zur sogenannten heimlichen Online-Durchsuchung entscheiden. Zwar bezieht sich das Urteil konkret auf die Praktiken des Landes Nordrhein-Westfalen; jedoch wird es (auch nach Aussage der beteiligten Verfassungsrichter) den Charakter eines Grundsatzurteils auch in Bezug auf die bundesweite Durchführung der Online-Durch
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gepostet am Dienstag, 26. Februar 2008 um 16:48

