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Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute in Karlsruhe das Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW. Wir dokumentieren hier über den Tag verteilt die Reaktionen, Berichterstattung und Ereignisse rund um die Entscheidung. Dieser Artikel wird daher regelmässig aktualisiert und erweitert. Wenn alles klappt, haben wir mit unserer Autorin Bernadette auch eine Person vor Ort in Karlsruhe.

Auf weitere Quellen kann gerne in den Kommentaren hingewiesen werden.

Nachrichtenüberblick zur Entscheidung:

Mittwoch, 27.2.2008:

SWR: Urteil zu Online-Durchsuchungen erwartet.

Dienstag, 26.2.2008:

Deutschlandradio: Staat hört mit - Vor dem Verfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung. (MP3)
FAZ: Karlsruhe entscheidet über Online-Durchsuchungen.
Golem: SPD: Online-Durchsuchungen sollen ins BKA-Gesetz.
Taz: Stöbern im fremden Computern.
Focus: Welche Überwachung technisch möglich ist. (ddp-Material)
Heise: SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern.

Hinweise auf Berichterstattung:

Phoenix berichtet in seiner Sendung “vor ORT” zwischen 10.00 - 13.30 Uhr live aus Karlsruhe von der Urteilsverkündung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Heute Abend gibt es im Chaosradio auf Fritz zwischen 22-24h eine Sondersendung rund um die Entscheidung: Computerverwanzung - Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung.

Ältere Ressourcen zum Thema:

Von der Anhörung des Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung existieren zwei lesenswerte Dokumente von Gutachtern: Hier ist die Stellungnahme von Andreas Bogk vom CCC und hier das starke Plädoyer von Andreas Pfitzmann.

Wir haben über die Medienberichterstattung im Umfeld der Verhandlung am 10. Oktober 2007 einen ausführlichen Nachrichtenüberblick erstellt.

Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen kann bei Telepolis gelesen werden.

Von einer anonymen Quellen wurden uns im August zwei interessante und bisher nicht öffentlich-zugängliche Dokumente zugespielt, die wir den interessierten Lesern nicht vorenthalten wollten: Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung. Das Bundesjustizministerium hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird. Die SPD-Fraktion hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird.

Hier hat die Tageschau mögliche Anwendungszenarien des Bundestrojaner visualisiert.

Vom Wetterfrosch existiert eine Postkarte, die sich eher an Kinder richtet und den Bundestrojaner beschreibt:

kinderplakat-v03-rc3_butro.png

Die Grafik steht unter der CC-BY-NC-Lizenz.

Die wunderbare Welt von Isotopp hatte im Februar die technischen Möglichkeiten des Bundestrojaner durchdekliniert.

In der ZEIT war am 14.9.07 eine schöne Analyse des BKA-Gesetzentwurfs. Es geht hier nämlich um viel mehr als den Bundestrojaner. Deutlich wird, dass immer mehr die prozessualen Hürden (Richtervorbehalt etc.) für schwerwiegende Eingriffe aufgeweicht werden sollen.

In einem Interview mit Spiegel-Online am 13.9.07 bezeichnete Gerhard Baum die Festplatte als “der Inbegriff von Privatheit”:

“Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.”

Das Gesetz zur Online-Durchsuchung, was die Grundlage der Klage in Karlsruhe ist, stammt aus NRW. Die beiden folgenden Personen kann man gerne als Mitverantwortliche bezeichnen:

Wir erinnern uns an Horst Engel (FDP) aus der NRW-Landtagsfraktion:

“Mit dem World Wide Web verlässt man den geschützten Wohnraum für eine unbestimmte Öffentlichkeit. Wenn Sie etwas online stellen, ist das, als ob Sie etwas ins Schaufenster hängen.”

Und der Klassiker von Ingo Wolf (NRW-Innenminister der FDP):

“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt”, erläuterte der Innenminister.

Etwas rechtlichen Hintergrund bietet auch der J!Cast Podcast Nummer 32.

Am 5. Februar 2007 hatt der Bundesgerichtshof verkündet: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig. Hier ist unser Medienspiegel zu der Entscheidung.

In NetzpolitikTV Folge 23 ging es um die Online-Durchsuchung und den Bundestrojaner. Mein Gast war Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. In dem ca. 22 Minuten langem Interview geht es ausführlich um die technische und politische Debatte rund um die Online-Durchsuchung und den Bundestrojaner im Rahmen des BKA-Gesetzes. Gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man sich selbst schützen kann.

Eine ausführliche Chronologie rund um die Online-Durchsuchung hat Burkhard Schörder in seinem Blog veröffentlicht.

Die Taz bietet jetzt auch ein Online-Dossier zur Online-Durchsuchung.

Die Online-Durchsuchung nur in wenigen Fällen?

Schaut man sich die aktuellen Positionen der CDU an, so erkennt man, dass die Online-Durchsuchung zukünftig nicht nur zur Terrorismusbekämpfung in “wenigen Fällen” genutzt werden soll:

“Sicherheit gewährleisten! – Das haben wir noch vor. Mit weiteren Gesetzesvorhaben soll dem Ziel der CDU entsprochen werden, den Schutz der Menschen in Deutschland weiter zu stärken: [..] Wir wollen eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen schaffen, um Straftaten, die in der virtuellen Welt des Internet vorbereitet oder begangen werden, mit geeigneten Instrumenten zu verhindern oder aufzuklären.“

Wenn man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem “Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” vom 29.5.2007 anschaut, liest man das noch etwas konkreter:

“die Fälschung von Zahlungskarten”, der gesamte Bereich der organisierten Kriminalität, z.B. Geldwäsche, Terrorfinanzierung, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung bzw. Drogenhandel”, “Radikalisierung, Rekrutierung, Missionierung und Spendengeldsammlung bis hin zur Bildung von Netzwerken und der Bereitstellung bzw. dem Herunterladen von Bombenbauanleitungen, Bekennervideos und Videobotschaften.)”, “Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpornografie” und “Produkterpressung”.

Noch weiter ging der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf, der die Online-Durchsuchung tatsächlich für den Einsatz gegen gewaltbereite Fußball-”Fans” forderte.

Die überzeugenste Argumentation, warum wir den Bundestrojaner brauchen, stammt von Wolfgang Bosbach, stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender:

“Online-Durchsuchung geht nicht mit Messer und Gabel und geht auch nicht mit dem Fernglas. Dafür brauchen wir den Einsatz modernster IT-Technik und da kann eine Mail dafür ein Beispiel sein.”

Eine andere Möglichkeit der Nutzung eines Bundestrojaners ist die Verwendung von Keyloggern und ähnlicher Hardware. Dazu möchte man in der Union das Recht haben, “ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen” durchsuchen zu können. Das nennt man auch eine “heimliche Hausdurchsuchung”.

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 27. Februar 2008 um 0:01
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