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Das Bundesverfassungsgericht hat soeben das Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen für verfassunswidrig erklärt. Hierbei wurde erstmals das “Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” definiert, was in Zukunft möglicherweise noch sehr wichtig für unsere Bewegung werden könnte. Das Bundesverfassungsgericht sieht in etwa die bereits im Vorfeld angesprochenen Probleme, also einen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, festgelegt dur
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gepostet am Mittwoch, 27. Februar 2008 um 10:29

