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Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben?

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Spiegel-Online hat ein Interview mit dem StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke: “Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Fotos jetzt den Behörden geben“. Dabei wundert mich vor allem eine Passage:

SPIEGEL ONLINE: Welche Konflikte?

Riecke: Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.

SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?

Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.

Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären: Bisher ging ich davon aus, dass beim kiffen der Konsum nicht strafbar ist, und nur der Erwerb und die Weitergabe. Wieso darf denn dann StudiVZ diese Daten “Gott sei dank” herausgeben?

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 27. Februar 2008 um 13:29
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