derStandard.at - Strenge Auflagen für Online-Durchsuchungen
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Das Gericht schloss damit die Anwendung der heimlichen Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornografie oder Steuerhinterziehung aus. Außerdem muss ein Richter die Maßnahme genehmigen.
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gepostet am Donnerstag, 28. Februar 2008 um 9:21

