calendar
« Jan1234567891011121314151617181920212223242526272829 Mrz »

Big Brother Aufrüstung für die Polizei Baden-Württembergs

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Die Stuttgarter Zeitung berichtet im Artikel Landesregierung räumt der Polizei mehr Befugnisse ein über den ihr vorliegenden Gesetzesentwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg, auf den sich Innenminister Heribert Rech (CDU) und Justizminister Ulrich Goll (FDP) verständigt haben. Und der er hat es in sich.

Als praktischer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung wird den Polizeibehörden das Recht eingeräumt, sich präventiv im Vorfeld einer möglichen Straftat aller Telekommunikations-Verkehrsdaten und Ortsdaten bei der Mobilfunk-Kommunikation zu bedienen und nicht mehr nur im Rahmen von Strafermittlungen. Die Stuttgarter Zeitung fasst dazu aus der Begründung des Gesetzentwurfs zusammen:
Für die Polizei haben diese Daten Bedeutung, weil sie damit Einblick erhält in das Personengeflecht, in das ihre Zielperson eingebunden ist. Kriminelle Strukturen seien damit besser zu erkennen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Außerdem lassen sich Reisebilder des Überwachten erstellen. Mit einem sogenannten IMSI-Catcher ist es sogar möglich, die Telefonnummer eines Handys zu ermitteln.
Ein plastisches Beispiel dafür, wie man aus Polizeibehörden über die Erweiterung der Aufgabe präventiver Gefahrenabwehr in Polizeigesetzen immer mehr geheimdienstlich handelnde Polizeibehörden macht und eine Bestätigung für die These, dass neue Überwachungssgesetze und Kontrolltechniken wie im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung neue Begehrlichkeiten wecken, die auch befriedigt werden.

Als weiterer Punkt steht die Ausweitung der Befugnisse zur Videoüberwachung öffentlicher Räume und Ereignisse im Gesetz. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht im November 2007 der verdachtslosen und allgemeinen Videoüberwachung gegen eine Vielzahl von Menschen, von denen keine Straftaten zu erwarten sind, eine Absage erteilte und der Europarat vor einer ausufernden öffentlichen Videoüberwachung warnte, wird die Eingriffsschwelle für die Polizeien in Baden-Württemberg gesenkt. Denn wie die Stuttgarter Zeitung schreibt, soll nicht mehr die Bedingung für polizeiliche Videoüberwachung gelten, "dass Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung vorliegen" müssen.

Stattdessen darf immer dann videoüberwacht werden, wo größere Menschenansammlungen enstehen und daraus eine "abstrakte Gefährdungsage" entsteht, weil die ja Ziel eines Terroranschlages werden könnten. Wenn es nach Innenminister Reich gegangen wäre, hätte die Polizei ja zusätzlich auch noch alle privaten Videoüberwachungskameras einbinden können, die er in seinem Videoatlas erfassen wollte.

Selbstverständlich gehört auch die Videoüberwachung der Autofahrer über das KFZ-Kennzeichen Screening zu den neuen Befugnissen, über das vom Bundesverfassungsgericht am 11. März ein Beschluss erfolgen wird und der heimliche Einsatz von GPS-Empfängern an PKWs.

Die Stuttgarter Zeitung schreibt, dass die heimliche Infiltration informationstechnischer Systeme (noch) nicht Bestandteil des neuen Polizeigesetzes ist. Aber auch dazu ließ sich Innenminister Reich nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung in einem Schnellschuß vernehmen:
"Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur effektiven Terrorabwehr, den Polizei und Verfassungsschutz brauchen. Dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen Fällen zum Einsatz kommen wird und der Bürger sich keine Sorgen machen muss, habe ich schon immer betont. Das von vielen Kritikern skizzierte Horrorszenario in allen privaten Computern war nie geplant und wird es nicht geben. Ich hoffe, dass die klaren Vorgaben, die jetzt aus Karlsruhe gekommen sind, unseren Koalitionspartner zum Umdenken bewegen. Ob eine entsprechende Regelung in das baden-württembergische Polizeigesetz und das Verfassungsschutzgesetz aufgenommen wird, lässt sich erst nach eingehender Analyse der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und nach weiteren Gesprächen mit unserem Koalitionspartner sagen."
Was auch noch neu hinzukommt, ist die Befugnis der Polizei, "Verhöre vor Ort" zur präventiven Gefahrenabwehr ohne Beisein eines Anwalts durchzuführen und nicht nur nach einer Vorladung oder Vorliegen einer konkreten Gefahr – Erhalt von "Sachinformationen ohne Zeitverzögerung durch eine Vorladung" heißt das im Artikel der Stuttgarter Zeitung.

Zur Aufweichung des Trennungsgebots, das bereits oben angesprochen wurde, zu dem auch die gemeinsamen Überwachunsgzentren und "Anti-Terror" Datenbanken von Polizei- und Geheimdienstbehörden beitragen, schreibt die Stuttgarter Zeitung:
Im dem neuen Polizeigesetz findet sich eine neue Regelung, mit der auf Landesebene die Zusammenarbeit zwischen dem Landeskriminalamt, weiteren Polizeidienststellen des Landes einerseits sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz andererseits vertieft wird. Für gemeinsame Projekte dürfen diese Behörden in Zukunft bisher getrennt verwaltete Dateien zusammenführen.
Man sieht also: Fast das volle Programm, mit dem die Überwachungsbefugnisse der Polizeibehörden in einem weiteren Landespolizeigesetz ausgedehnt werden und in denen wie im BKA-Gesetz die Aushöhlung des Trennungsgebots und Aufrüstung der Polizeibehörden um geheimdienstliche Elemente weiter vorangetrieben wird. Auch in Badem-Württemberg zeigt sich wieder der politische Wille, die Unschuldsvermutung durch den Generalverdacht zu ersetzen, die verdachts- und anlasslose Überwachung zur präventiven Gefahrenabwehr abstrakter Gefährdungslagen zum Prinzip zu erheben. Das sollten sich auch die Leute hinter die Ohren schreiben, die schnell dabei sind, angesichts neuer Überwachungsgesetze auf Bundesebene zur "Terrorabwehr" mit dem Ruf "lieber mehr Polizei auf den Straßen" antworten.
von ravenhorst - Owl, gepostet am Freitag, 29. Februar 2008 um 10:02
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: