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Reaktionen auf das Urteil zur Kennzeichen-Erfassung

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Hessen und Schleswig-Holstein haben die Kennzeichenerfassung sofort nach der Verkündung des Karlsruher Urteils gestoppt. Der Kieler Innenminister, Lothar Hay (SPD) zeigt Einsicht:

Die Karlsruher Richter haben heute Politik und Staat wiederholt ermahnt, bei Operationen am offenen Herzen des Rechtsstaats nicht zu tief zu schneiden, sagte Hay. Das Bundesverfassungsgericht zwinge die Politik, bei Sicherheitsgesetzen die Freiheitsrechte der Bürger stärker zu gewichten als dies in der Vergangenheit bisweilen der Fall gewesen sei.

Interessant sind auch seine Erkenntnisse zum praktischen Nutzen der Überwachungstechnik:

Gerade mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht Hay in der automatisierten Kennzeichenerfassung ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. So wurden seit Beginn der Erprobungsphase im August des vergangenen Jahres bis heute lediglich 26 Verstöße gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz festgestellt. Kein einziges gestohlenes Fahrzeug befand sich unter den rund 131.000 Kennzeichen, die durch die Lesegeräte der Polizei durchgelaufen sind. „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“, sagte Hay. Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden könne.

Da fragt man sich ja, warum die erst das Verfassungsgericht brauchen, um diese ineffektive Überwachungsmaßnahme abzuschaffen.

Weniger einsichtig ist der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU):

Bouffier sagte, er bedauere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Sie erschwere die Kriminalitätsbekämpfung. Man müsse jetzt sehr genau prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Kennzeichenlesegeräte zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden können.

Die Gewerkschaft der Polizei ärgert sich dagegen sehr deutlich über Leute wie Bouffier. Ihr Vorsitzender Konrad Freiberg erklärt:

„Erneut hat das Bundesverfassungsgericht der Politik ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Wieder einmal ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre ignoriert worden.“ Zudem, so Freiberg, versäumten verantwortliche Politiker ein um das andere Mal, ihre Vorhaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ausführlich und verständlich zu erläutern. Freiberg: „Handwerklich schlecht gemachte Gesetze erzeugen Ängste und Misstrauen in der Bevölkerung.”

Das hätte ja irgendwie auch von uns sein können, wobei wir nicht die wundersame Fähigkeit haben, handwerklich schlechte Gesetze verständlich zu erläutern.

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz hat eine Presseerklärung der erfolgreichen Beschwerdeführer veröffentlicht, unter denen auch Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung ist:

Als einer der erfolgreichen Beschwerdeführer gibt der Datenschutzexperte und Bürgerrechtler Roland Schäfer zu bedenken: “Die vorliegende Entscheidung korrigiert nur eine der zahlreichen überzogenen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse. Andere Befugnisse werden nicht oder nicht erfolgreich vor den Verfassungsgerichten angefochten. Es ist daher dringend geboten, dass sich Bürger vermehrt zusammenschließen, um auch auf der politischen Ebene diesen machthungrigen Staat in seine Grenzen zu verweisen.”

Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Einführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs gewarnt hatte, erklärt: “Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU, CSU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze zu bremsen.”

Da das Urteil des Verfassungsgerichtes sich nur  gegen die Gesetze in Hessen und Schleswig-Holstein richtet, ist etwas unklar, was in den anderen Bundesländern passiert, die entsprechende Regelungen haben. Sie stellen sich bisher recht stur, wie Spiegel Online berichtet:

Rheinland-Pfalz wird zwar sein Polizeigesetz ändern, das besonders kritisiert worden war, weil es erlaubt, alle erfassten Kennzeichen zwei Monate lang zu speichern. Carsten Pörksen, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, sagte allerdings nur: “Wir werden die Speicherungsfrist deutlich verkürzen.” Laut dem heutigen Urteil müssen allerdings die Daten sofort verlässlich gelöscht werden. Pörksen versucht sich mehr schlecht als recht herauszureden:

Pörksen verwies darauf, dass sich praktisch allerdings nichts ändern werde, da das Gesetz in Rheinland-Pfalz bislang “nur für den Notfall aufgenommen” und noch nie angewandt wurde.

Der Baden-Württembergische Innenminister Innenminister Heribert Rech (CDU) meint, dass an dem dortigen Polizeigesetz gar nichts geändert werden müsse, da die Autonummern Unbeteiligter nach dem Abgleich mit Fahndungsdateien gleich zu löschen seien. Auch Bayern will aus den selben Gründen das Polizeigesetz nicht ändern. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will allerdings

vorerst keine Sonderkontrollen mehr durchführen, bei denen Kennzeichen auch mit anderen Polizeidaten abgeglichen würden. Nach dem Karlsruher Urteil sei zu prüfen, ob diese Polizeidaten konkreter beschrieben werden müssten, sagte Herrmann.

Auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält sein Polizeigesetzes für verfassungskonform, da die Daten Unschuldiger unmittelbar gelöscht würden.

Außerdem sei “klar geregelt”, wann das Nummernschild-Scanning angewandt werden dürfte: Etwa bei der Überwachung von Verkehr auf Autobahnen und bei routinemäßigen Personenkontrollen.

Einen guten Überblick über weitere Reaktionen, auch aus der Bundespolitik, bieten heise und Spiegel Online.

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Dienstag, 11. März 2008 um 22:26
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