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Aufrüstung des Bayerischen Verfassungsschutzes geplant

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Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der folgendes vorsieht:

  • Das Landesamt für Verfassungsschutz soll geheime Online-Spionage auf Computern betreiben dürfen.
  • Erheblich öfters soll der Einsatz technischer Mittel zur Lokalisierung und Identizifierung von Handys (IMSI-Catcher) zum Einsatz kommen.
  • Der Verfassungsschutz soll das Recht erhalten, außerhalb von Wohnungen Abhörwanzen anzubringen.
  • Welche „nachrichtendienstlichen Mittel“ im Einzelnen angewendet werden dürfen, soll nicht im Gesetz, sondern in einem Geheimverfahren festgelegt werden.
  • Der Verfassungsschutz soll unbeschränkt Zugriff auf Telekommunikations-Bestandsdaten und Postbestandsdaten (z.B. von Postfächern) erhalten.
  • Der Verfassungsschutz soll Zugriff auf Bestandsdaten der Nutzer von Telemedien (einschließlich Passwörtern) und Standortdaten von nur betriebsbereiten Handys erhalten. Erstmals soll auch auf Nutzungsdaten öffentlicher Mediendienste (z.B. Spiegel Online) zugegriffen werden dürfen.
  • Abfragen von Bank- und Flugdaten, Postdaten und Internetdaten (z.B. eBay) sollen weniger kontrolliert werden.
  • Der Verfassungsschutz soll die Herausgabe ganzer Passagierlisten von Flugzeugen verlangen können.
  • Privatunternehmen sollen erstmals verpflichtet werden, Auskunftsersuchen des Geheimdienstes Folge zu leisten. Bisher war dies freiwillig.
  • Der Verfassungsschutz soll als erste Länderbehörde bundesweit Zugriff auf die Telekommunikationsdaten der letzten sechs Monate erhalten, die seit dem 01.01.2008 auf Vorrat gespeichert werden müssen.
  • Greift der Verfassungsschutz auf Bank- oder Flugdaten zu, so soll keine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen mehr erfolgen.
  • Der Verfassungsschutz soll Auskunft nur noch über gespeicherte Daten erteilen müssen, aber nicht mehr darüber, woher die Daten kommen und an wen er sie weiter gegeben hat (letzteres dürfte verfassungswidrig sein). Personen, zu denen mehrere hundert Einzelinformationen vorliegen, soll Auskunft nicht mehr über alle Daten erteilt werden; es soll eine „zusammengefasste“ Auskunft genügen.
  • Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung würden durch die neuen Befugnisse weiter eingeschränkt.

Weitere Informationen…

von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy Metaowl-Watchblog, gepostet am Samstag, 15. März 2008 um 12:18
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