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Auswirkungen auf Auskunftsanspruch

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Kleine Frage an die Juristen: Was bedeutet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht eigentlich für den Auskunftsanspruch. Dürfen die Anwälte der Musikindustrie jetzt eigentlich noch bei Providern nach Kundendaten fragen oder ist das verfassungswidrig? Die Provider werden wohl nicht zwei getrennte Datenbanken vorhalten mit Kundendaten, die zur Rechnungsstellung genutzt werden und denjenigen, die zur Vorratsdatenspeicherung verwaltet werden. Oder doch?

Update: Danke an Kai für die erste juristische Einschätzung in den Kommentaren. Gibts Alternativmeinungen?

In dieser Hinsicht ist der Beschluss in der Tat sehr interessant, da die §§ 113a und 113b auf die Weitergabe bei schweren Vergehen beschränkt wurden - also Katalogtaten nach § 100g StPO. Und Urheberrechtsverletzungen fallen da nicht drunter. Meiner Meinung nach dürfen die Staatsanwaltschaften in Fällen von UrhR-Verletzungen keine Verbindungsdaten mehr anfordern. Das war vielleicht nicht die Intention des Beschlusses, und wurde vielleicht auch gar nicht bedacht, läuft im Ergebnis aber darauf hinaus.

Das wäre ja sehr erfreulich.

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 19. März 2008 um 10:39
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