Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries’ Rücktritt gefordert
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute
verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [7], die von CDU, CSU
und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und
Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch
einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter
entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein
schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das
Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des
Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es,
weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die
sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Mittwoch, 19. März 2008 um 8:46

