Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft
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Das tickert gerade Spiegel mit einem Agentur-Mix: “Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Die Karlsruher Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag zum Teil statt.”
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.
Das würde explizit gegen den von der grossen Koalition gegenüber der EU-Richtlinie ergänzten Zusatz gehen, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle “mittels Telekommunikation begangenen” Taten verwendet werden darf.
Auf der Seite des Bundesverfassungsgericht steht noch nichts. Mehr dazu gleich.
von netzpolitik.org Datenschutz,
gepostet am Mittwoch, 19. März 2008 um 9:24

